30 Jahre Ständige Kommission Organtransplantation: Ein Garant für patientenorientierte Lösungen
Berlin, 28.11.2024 – Die Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer (BÄK) feiert in diesen Tagen ihr dreißigjähriges Bestehen. Sie erarbeitet Empfehlungen zu Grundsätzen der Organspende, -vermittlung und -verteilung. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen stellt die BÄK den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft in Richtlinien für verschiedene Bereiche der Organspende und Organtransplantation fest.
„Die Ständige Kommission Organtransplantation ist der Garant für eine patientenorientierte Regelung des Transplantationswesens. Die erfolgreiche Arbeit der Kommission ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass sie für einen konstruktiven, von Sachverstand geprägten Austausch zwischen Wissenschaft, Forschung und Gesundheitsversorgung steht.“ Das betont BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt anlässlich des 30. Jahrestags der Konstituierung des Gremiums.
Seit ihrem Bestehen hat die Ständige Kommission Organtransplantation 145-mal in pleno getagt. „Das ist wahrlich eine stolze Zahl“, konstatierte Dr. Günther Matheis, Vertreter des Vorstands der Bundesärztekammer in der Kommission. „Alle Vertreter der gesetzlich geforderten Fach- und Verkehrskreise handeln hier gemeinsam im Interesse der Patientinnen und Patienten, die einer Transplantation bedürfen“, führte Matheisweiter aus.
Das gute fachliche und persönliche Miteinander sowie ein ausgeprägtes Verständnis für die Transplantationsmedizin als Gemeinschaftsaufgabe tragen nach Ansicht des Kommissionsvorsitzenden, Prof. Dr. Torsten Verrel, einen erheblichen Teil dazu bei, dass die Bundesärztekammer ihre durch das Transplantationsgesetz übertragene Pflichtaufgabe seit dreißig Jahren so erfolgreich erfüllen kann. Angesichts der anhaltenden Knappheit an Spenderorganen sei zwar „das Geschäft einer möglichst optimalen Mangelverwaltung ein mühsames, schwieriges und mitunter auch frustrierendes“, resümierte Verrel, stellte aber klar: „Someone has got to do it“.
Auch die vielschichtigen gesellschaftlichen Diskussionen über gesundheitspolitische oder medizinethische Fragen schlagen sich in den aktuellen Beratungen nieder. In der Jubiläumssitzung am 27.11.2024 wurden etwa die Bundesratsinitiative zur Neubefassung des Gesetzgebers mit der Einführung einer Widerspruchslösung sowie die geplante gesetzliche Neuregelung der Lebendorganspende nochmals ausdrücklich unterstützt.