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Montgomery: Organspendebereitschaft regelmäßig abfragen

Berlin, 18.10.2011

BÄK stellt „Modell einer Selbstbestimmungslösung zur Einwilligung in die Organ- und Gewebespende“ vor


„Wir müssen die Menschen abholen, die sich für die Organspende aussprechen, aber ihre Bereitschaft noch nicht dokumentiert haben. Zwar sind 70 Prozent der Menschen in unserem Land bereit, nach ihrem Tod Organe oder Gewebe zu spenden. Aber nur 17 Prozent haben ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis dokumentiert. Es ist deshalb unerlässlich, dass eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende regelmäßig nachgefragt wird“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery. Vorschläge für die konkrete Umsetzung eines solchen Verfahrens hat die Bundesärztekammer in ihrem „Modell einer Selbstbestimmungslösung zur Einwilligung in die Organ- und Gewebespende“ erarbeitet und der Politik zugeleitet.

Nach dem Modell der Bundesärztekammer sollen Krankenkassen, private Krankenversicherungen und Meldebehörden regelmäßig eine Erklärung zur Organspende nachsuchen. Die Erklärung soll in Form des bisherigen Organspendeausweises abgegeben oder perspektivisch auf der neuen elektronischen Gesundheitskarte abgelegt werden. Die Bürger können ihre generelle Spendebereitschaft erklären, aber auch Einschränkungen auf bestimmte Organe oder Gewebe dokumentieren. Sie können die Entscheidung auch auf eine namentlich benannte Person übertragen oder sich gegen Organ- und Gewebespenden aussprechen. Wird dieses Recht nicht zu Lebzeiten wahrgenommen und liegt somit keine Erklärung vor, können dem Verstorbenen unter Ermittlung des mutmaßlichen Willens durch Einbeziehung der Angehörigen Organe oder Gewebe entnommen werden.

Montgomery begrüßte, dass die Politik viele der bereits beim 114. Deutschen Ärztetag in Kiel diskutierten Vorschläge in ihren Plänen für eine Neuregelung der Organspende aufgreift. Die regelmäßige Abfrage der Spendebereitschaft allein reiche aber nicht. „Wir müssen die Bevölkerung viel intensiver als heute über die Möglichkeiten der Organspende informieren“, forderte der Bundesärztekammer-Präsident. Nach dem BÄK-Modell sollen die Kultusminister der Länder einen verpflichtenden Lehrplan zur Organ- und Gewebespende im Schulunterricht installieren. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll hierfür bundeseinheitliche Informationsmaterialien erstellen. Notwendig sei auch die spezielle Schulung von Ärztinnen und Ärzten. Hausärzte könnten über ein Fortbildungsmodul darauf vorbereitet werden, mit ihren Patienten über deren Organ- und Gewebespendebereitschaft zu sprechen. Aber auch in der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten müsste dieses Thema nach dem Modell der Bundesärztekammer stärker verankert werden.

Das „Modell einer Selbstbestimmungslösung zur Einwilligung in die Organ- oder Gewebespende“ kann unter www.bundesaerztekammer.de abgerufen werden.

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