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BÄK fordert Nachbesserungen am Versorgungsstrukturgesetz

Montgomery: „Möglichkeiten für die Substitution ärztlicher Tätigkeiten mit dem Versorgungsstrukturgesetz streichen“


Berlin, 19.10.2011

„Viele richtige Ansätze, aber Mängel bei der konkreten Ausgestaltung.“ So fasste der Präsident der
Bundesärztekammer den Regierungsentwurf für das geplante GKV-Versorgungsstrukturgesetz zusammen, der heute Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages ist. Zahlreiche der im Regierungsentwurf angelegten Neuregelungen seien im Grundsatz
geeignet, die Versorgung der Patientinnen und Patienten vor allem auf dem Land zu verbessern. Bei anderen Punkten müsse die Koalition aber deutlich nachbessern, sagte Montgomery.

So lehnt die Bundesärztekammer in einer Stellungnahme zur Anhörung des Gesundheitsausschusses eine mit dem Gesetz vorgesehene exemplarische Auflistung delegierbarer ärztlicher Leistungen ab, weil diese Spielräume für eigenverantwortliche Entscheidungen der Ärzte einschränken würde. Die BÄK fordert
zudem die ersatzlose Streichung des Absatzes 3c des § 63 SGB V.
Dieser eröffnet den Krankenkassen die Möglichkeit, Modellvorhaben durchzuführen, in denen ärztliche Tätigkeiten zur selbständigen Ausübung von Heilkunde auf die Angehörigen der im Kranken- und Altenpflegegesetz geregelten Berufe übertragen werden sollen. Auch mit Blick auf die morgige Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses, in der ein Richtlinienentwurf für diese Modellvorhaben beraten wird, erteilte Montgomery der Substitution ärztlicher Tätigkeiten eine klare Absage. „Unsere Patienten haben ein Recht darauf nach Facharztstandard behandelt zu werden. Wenn wir davon abweichen, ist das rechtlich problematisch und für die Patienten brandgefährlich“, warnte der Ärztepräsident. Zielführender seien arztentlastende und - unterstützende Delegationsmöglichkeiten sowie die Förderung
interprofessioneller Kooperation auf Basis vorhandener Kompetenzen.

Kritisch sieht die Ärzteschaft auch die geplante Neustrukturierung des Gemeinsamen Bundesaus-schusses. Vor allem die Berufung des unparteiischen Vorsitzenden durch das Bundesgesund-heitsministerium, beziehungsweise durch den Bundestags-Gesundheitsausschuss würde die Stellung der
Selbstverwaltung schwächen. Montgomery erneuerte seine Forderung, die Bundesärztekammer als stimmberechtigtes Mitglied im G-BA zu beteiligen. „Die derzeitige Konfliktträchtigkeit der Entscheidungen des höchsten Beschlussgremiums ist nicht länger tragbar. Die Struktur des G-BA bedarf deshalb dringend
einer Weiterentwicklung unter stärkerer Berücksichtigung patientenrelevanter Gesichtspunkte und einer adäquaten Beteiligung der Gesamt-Ärzteschaft. Die Bundesärztekammer ist bereit, hierfür Verantwortung zu übernehmen“, sagte Montgomery.

Die Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Regierungsentwurf für das  GKV-Versorgungs-strukturgesetz ist unter www.bundesaerztekammer.de abrufbar.

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