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Ärzteschaft bietet Regierung Zusammenarbeit an

Berlin, 16.11.2009 – „Die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland verbinden mit dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP die Hoffnung, dass mit dem Regierungswechsel eine inhaltliche Neu-ausrichtung in der Gesundheitspolitik vollzogen wird.“ Darauf verwies der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, in einem Schreiben an die Bundesregierung. Das Regierungsprogramm lege nahe, dass innerhalb der Koalition ein Bewusststein für die dringendsten Probleme in der Gesund-heitsversorgung bestehe und dass mit der neuen Regierung eine neue Vertrauenskultur im Gesundheitswesen begründet werde.

Der BÄK-Präsident hebt in seinem Schreiben hervor, die Koalition habe in ihrer Regierungsvereinbarung langjährige Forderungen der Ärzteschaft aufgenommen. So unterstützt Hoppe die Ankündigungen der Regierung, Maßnahmen zur gezielten Nachwuchsgewinnung und zur Förderung von Medizinstudierenden ergreifen zu wollen. „Die Attraktivität des Arztberufes wird sich langfristig jedoch nur dann steigern lassen, wenn ärztliche Arbeit wieder wertgeschätzt wird“, gibt Hoppe zu bedenken. Viele Ärzte verlören heute viel Zeit mit Dokumentationspflichten wegen umfangreicher Kodiervorgaben, Qualitätssicherung und Controlling. „Unerlässlich sind der Abbau von Überstunden, die Schaffung von mehr Stellen an den Krankenhäusern sowie eine konkurrenzfähige und angemessene Vergütung in Klinik und Praxis.“

Die Bundesärztekammer spricht sich für mehr Kooperation statt Konfrontation unter den Gesundheitsberufen aus. Aus Gründen der Versorgungsqualität und der Patientensicherheit müsse aber der Anspruch der Patienten auf Facharztstandard aufrecht erhalten werden. „Medizinische Diagnostik, Indikationsstellung sowie Planung und Steuerung der Therapie einschließlich Aufklärung und medizinische Beratung des Patienten sind originär ärztliche Aufgaben, die nicht in die Eigenverantwortung nichtärztlicher Gesundheitsberufe übertragen werden können“, heißt es in dem Schreiben.

Hoppe weist zudem darauf hin, dass die BÄK eine Kodifikation der in verschiedenen Gesetzen und in der Rechtssprechung entwickelten Patientenrechte des geltenden Rechts unterstützt. Patientenrechte entfalteten auch eine öffentliche Schutzfunktion. Aus die-sem Verständnis heraus begründe sich der Anspruch auf Teilhabe an einer angemessenen medizinischen Versorgung. „Insofern kann es nicht um ein Schutzgesetz für Patienten gehen, sondern um ein Patientengesetz, in dem die Rechte des Patienten auf notwendige, ausreichende und individuelle Behandlung und Betreuung zusammengefasst werden“, stellt Hoppe klar.

Der BÄK-Präsident begrüßt in seinem Schreiben, dass an der privaten Krankenversicherung als Voll- und Zusatzversicherung festgehalten werden soll. Der Wettbewerb zwischen PKV und GKV müsse rechtssicher und fair gestaltet werden. Positiv beurteilt die Bundesärztekammer in diesem Zusammenhang die Ankündigung der Koalition, die Gebührenordnung für Ärzte unter Berücksichtigung der Kostenentwicklungen an den aktuellen Stand der Wissenschaft anpassen zu wollen. Die BÄK habe auf aktueller Datenbasis einen betriebswirtschaftlich fundierten Vorschlag für eine neue GOÄ entwickelt. „Die neue GOÄ muss den Ärztinnen und Ärzten die notwendige Planungssicherheit für die kommenden Jahre verschaffen. Im Sinne einer Referenzgebührenordnung sollte die neue GOÄ die maßgeblichen Orientierungswerte für die Vergü-tung ärztlicher Leistungen auch außerhalb der PKV vorgeben“, so Hoppe.

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