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Pay for Performance, Qualität und Kosten

München, 10. Januar 2014

„Mit dem Koalitionsvertrag ist sicherlich kein großer Wurf gelungen, orientiert er sich doch insgesamt zu wenig an der Patientenversorgung und da-mit auch wenig an der ärztlichen Realität“, schreibt Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) ) in der aktuellen Januar/Februar-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes. Dennoch enthalte der Vertrag weiterführende Konzepte zur ambulanten und stationären medizinischen Versorgung.
Bemerkenswert sei, dass der Koalitionsvertrag wichtige Themen ausspare, wie die Gebührenordnung für Ärzte, die private Krankenversicherung oder die Kostenerstattung. Zur Prävention fehlen konkrete Finanzierungszusagen und Kaplan vermisst auch eine Aussage zu einem Fortpflanzungsgesetz. Kritisch sieht er den „Kuhhandel“ zwischen Nutzenbewertung und Rabatten im Arzneimittelbereich.
Positiv bewertet Kaplan die Implementierung eines Innovationsfonds von 300 Millionen Euro zur Förderung innovativer sektorübergreifender Versorgungsformen und die Absicht, die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin um 50 Prozent zu erhöhen aber auch insgesamt die Weiterbildung im ambulanten Bereich – auch fachärztlich – zu fördern. Die Koalitionäre wollen auch überprüfen, ob für Krankenhäuser die Sicherstellungs- und Vorhaltekosten, insbesondere für die Notfallversorgung, aktuell ausreichend finanziert werden. Die besonderen Aufgaben der Universitätskliniken und der Krankenhäuser der Maximalver-sorgung sollen besser im DRG-System vergütet werden.

Es bleibt spannend, schreibt Kaplan, was aus dem Vertrag umgesetzt wird und ob sich Landespolitiker der Koalitionsräson ihrer Bundesparteien unterwerfen. Wenn Parteien, die auf Bundesebene gegeneinander stünden, in den Ländern miteinander regierten, stoße das antagonistische Modell notgedrungen an seine Grenzen. Jetzt gelte es, die Umsetzung des Koalitionsvertrags samt Nebenabsprachen genau im Auge zu behalten.
Mehr dazu lesen Sie in der Januar/Februar-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes unter www.blaek.de.

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