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BÄK warnt: „Türkische Regierung setzt Ärzte unter Druck“

Berlin, 22.01.2014

„Jede Regierung hat die Pflicht, Angehörige von Gesundheits-berufen bei ihrer Arbeit zu unterstützen und zu schützen. Dass in der Türkei bestimmte Aspekte der Notfallversorgung durch Ärzte kriminalisiert werden und Ärzte bei Zuwiderhandlung bestraft werden sollen, widerspricht zutiefst internationalen Menschenrechtsstandards und der ärztlichen Ethik.“ So kommentierte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, ein neues Gesundheitsgesetz in der Türkei, nachdem die ärztliche Notfallversorgung nur bis zum Eintreffen der offiziellen Notfallkräfte erfolgen darf. Artikel 46 des gerade von Staatspräsident Abdullah Gül unter-zeichneten Gesetzes sieht bei Verstößen bis zu drei Jahren Haft und schwere Geldstrafen vor.

Die Menschenrechtsorganisation „Physicans for Human Rights“ sieht in dem Gesetz eine Reaktion auf die Versorgung von Regierungsgegnern durch Ärzte während der Gezi-Park-Ausschreitungen 2013 und einen gezielten Versuch, die Ärzteschaft bei der medizinischen Hilfe von politischen Demonstranten zu verunsichern. „Ärzte und andere Gesundheitsberufe werden so in einen Konflikt mit ihrer berufsethischen Verantwortung gebracht, Hilfebedürftigen und Verwundeten zu helfen“, warnte Montgomery.

Die Bundesärztekammer steht weiter an der Seite der türkischen Ärzte und hat sich in mehreren Briefen sowie Pressemitteilungen gemeinsam mit dem Türkischen Ärzteverband, dem Weltärztebund, dem Ständigen Ausschuss der Europäischen Ärzte, dem Britischen Ärzteverband und den „Physicians for Human Rights“ gegen die Gesetzesvorhaben der Regierung in Ankara gewandt. Zuletzt wurde Präsident Gül Anfang des Jahres 2014 von der internationalen Ärzteschaft aufgefordert, das neue Gesundheitsgesetz nicht zu unterzeichnen.

Trotz der bereits erfolgten Unterzeichnung des Gesetzes appelliert Montgomery mit Nachdruck an die politische Vernunft der Verantwortlichen. Zu hoffen sei nun, dass das türkische Verfassungsgericht das Gesetz kippen wird.

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