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AkdÄ schafft Transparenz bei Interessenkonflikten

Berlin, 11.03.2014

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) veröffentlicht ab sofort alle relevanten Interessenkonflikte ihrer ordentlichen Mitglieder auf ihrer Internetseite
(www.akdae.de/Kommission/Organisation/Mitglieder/OM/). Künftig sollen auch alle Geldbeträge, die ordentliche Mitglieder der AkdÄ von Arzneimittel- und Medizinprodukteherstellern – etwa für Vorträge, Beratungen, Fortbildungen oder wissenschaftliche Projekte – erhalten haben, offengelegt werden.

„Bei Mitgliedern der AkdÄ sind sowohl die Transparenz bei Interessenkonflikten als auch der korrekte Umgang mit ihnen eine wichtige Voraussetzung für eine unabhängige Bewertung von Arzneimitteln. Dass diese Transparenz aus dem Kreis der Mitglieder selbst heraus entwickelt wurde, wird hoffentlich ein positives Signal auch für andere Gruppierungen innerhalb der
Ärzteschaft setzen“, sagte der Vorsitzende der AkdÄ, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig.

Als Fachausschuss der Bundesärztekammer berät die AkdÄ die BÄK in wissenschaftlichen Fragen des Arzneimittelwesens und bewertet Arzneimittel und therapeutische Strategien. Vor diesem Hintergrund führen insbesondere finanzielle Beziehungen zu pharmazeutischen Unternehmen, Herstellern von Medizin-produkten oder Industrieverbänden zu Interessenkonflikten, die das Risiko einer unangemessenen Beeinflussung erhöhen. In einem kontinuierlichen Diskussionsprozess hat die AkdÄ deshalb Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten entwickelt (www.akdae.de/Kommission/Organisation/Statuten/Interessenkonflikte/Regeln.pdf). Dazu gehören die Herstellung von Transparenz, die Reduktion von Interessenkonflikten sowie Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen von Stellungnahmen und Bewertungen.
Prof. Dr. Klaus Lieb, Sprecher der Arbeitsgruppe Interessenkonflikte der AkdÄ, betonte: „Mit den aufgestellten Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten zeigen wir, dass es konstruktive Wege gibt, einerseits die Beeinflussung bei Bewertungen von Arzneimitteln durch die Industrie gering zu halten, gleichzeitig aber den wissenschaftlichen Fortschritt nicht zu behindern.“

Hintergrund
Interessenkonflikte sind definiert als Situationen, die ein Risiko dafür schaffen, dass professionelles Urteilsvermögen oder Handeln, welches sich auf ein primäres Interesse bezieht, durch ein sekundäres Interesse unangemessen beeinflusst wird. Interessenkonflikte sind also situative Risikokonstellationen, die nicht per se schlecht oder verwerflich sind. Sie erhöhen jedoch das Risiko, dass ein Arzt oder Wissenschaftler aufgrund seiner Beziehungen zur Industrie, aber etwa auch zum Arbeitgeber, zu Krankenkassen oder Berufsverbänden nicht allein im Sinne des Wohles für den Patienten, sondern auch aufgrund anderer Interessen handelt oder entscheidet. Letztendlich steht also das Wohl des Patienten zur Disposition, so dass nicht nur der Offenlegung von Interessenkonflikten eine besondere Bedeutung zukommt, sondern vor allem deren Reduktion. Dabei sind insbesondere solche Beziehungen mit einem hohen Risiko für verzerrtes Urteilen oder Handeln verbunden, bei denen ein Arzt oder Wissenschaftler regelmäßig Geld für Vorträge und Beratungen der Industrie erhält oder eine leitende Funktion in Berufsverbänden innehat. Auf der anderen Seite können zum Beispiel wissenschaftliche Beziehungen zur Industrie für das Patientenwohl gerade wichtig sein, etwa wenn dadurch neue und bessere Medikamente erfolgreich entwickelt werden. Dies zeigt, dass Interessenkonflikte in den verschiedenen Kontexten unterschiedlich bezüglich ihres Risikos bewertet werden müssen und nicht grundsätzlich Zeichen eines Fehlverhaltens sind.

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