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Fokussierung auf die Kernthemen

Diese Forderung richtet Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), an den Bundesgesundheitsminister bezüglich seiner zahlreichen in der Pipeline befindlichen Gesetzesvorhaben. Auf der Agenda der 97. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) stünden ganze zwölf Punkte schreibt Quitterer im Leitartikel der Juli-/Augustausgabe des Bayeri-schen Ärzteblattes.

Hinter dem Punkt „Reform der ambulanten Versorgung“ stecke der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG). Das Gesetz solle darauf abzielen, die ambulante regionale Versorgung zu stärken, die Arbeits-bedingungen der Ärztinnen und Ärzte zu verbessern, die hausärztliche und die ambulante psychotherapeutische Versorgung weiterzuentwickeln, den Zugang zu Leistungen zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen. „Es erstaunt dabei, dass die Stärkung der hausärztlichen Versorgung schon wie-der Kritik erfährt“, so Quitterer. Dabei sei zur Stärkung der regionalen ambulanten Versorgung in erster Linie der Erhalt und die Förderung der Praxen niedergelassener Haus- und Fachärztinnen und -ärzte unabdingbar. „Hierzu vermisse ich schmerzlich entsprechende Maßnahmen und Initiativen des Gesetzgebers. Dazu gehört noch einmal mehr die neue Approbationsordnung“, schreibt der BLÄK-Präsident weiter.

Ebenso fehlten in der GMK-Programmatik Impulse zur Entbudgetierung auch fachärztlicher Leistungen und – nicht zuletzt – eine wirksame Patien-tensteuerung. Nebenbei vermisst Quitterer im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ein nachhaltiges Konzept.
Stattdessen lege der Bundesgesundheitsminister ein Gesundes-Herz-Gesetz vor (GHG), mit dem er künftig 25-jährige zu Herz-Check-Ups schicken will. Mit besserer Vorsorge könnte ein Großteil der Herz-Kreislauf-Erkrankungen verhindert werden. Dies geschehe aber nicht in erster Linie dadurch, dass in vermehrtem Umfang Statine verordnet würden. Keineswegs sei nachvollziehbar, dass Herz-Checks auch von Apotheken durchgeführt werden sollen. „Ein weiteres Mal würden damit originär ärztliche Leistungen an nichtärztliche Gesundheitsberufe ausgelagert. Im Sinne der Patientensicherheit sollten diese Checks ausschließlich von dafür qualifizierten Haus- und Fachärztinnen und -ärzten durchgeführt werden“, so Quitterer wörtlich.

Mehr dazu lesen Sie im Leitartikel „Fokussierung auf die Kernthemen“ der Juli-/Augustausgabe 2024 des Bayerischen Ärzteblattes unter www.bayeri-sches-aerzteblatt.de.

Pressestelle

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