Patienten
Wofür ist der ÄBO zuständig?
Der Ärztliche Bezirksverband Oberbayern (ÄBO) trägt dafür Sorge, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Berufspflichten erfüllen. Der ÄBO ist nach dem Heilberufe-Kammergesetz zuständig für alle Beschwerden über Ärztinnen und Ärzte aus dem Bereich Oberbayern, die sich auf mögliche Verstöße gegen die ärztlichen Berufspflichten beziehen. Die ärztlichen Berufspflichten sind in der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns geregelt und dienen unter anderem dazu, das Vertrauen zwischen Arzt und Patient zu erhalten und zu fördern, die Qualität der ärztlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen und das Ansehen des Arztberufes zu wahren.
Ärztinnen und Ärzte sind nach der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns insbesondere dazu verpflichtet,
- die Persönlichkeit, den Willen und die Rechte der Patienten zu achten,
- die Patienten vor der Durchführung der Behandlung im persönlichen Gespräch aufzuklären und die Einwilligung der Patienten zu der Behandlung einzuholen,
- den Patienten mit geeigneten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu versorgen,
- grundsätzlich über alle im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Arzt bekannt gewordenen Informationen zu schweigen,
- die Patienten persönlich zu untersuchen,
- die erhobenen Befunde und die durchgeführten ärztlichen Maßnahmen ordnungsgemäß zu dokumentieren und diese Aufzeichnungen für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren,
- den Patienten Einsicht in ihre Krankenunterlagen zu gewähren,
- Gutachten und Zeugnisse sorgfältig und in angemessener Frist zu erstellen.
Wie können Sie eine Beschwerde einreichen?
Bitte reichen Sie Beschwerden ausschließlich schriftlich - per Post, E-Mail oder Fax - bei uns ein. Schildern Sie in Ihrem Schreiben möglichst genau, was wann, wo und wie vorgefallen ist. Nennen Sie uns bitte auch den vollständigen Namen des betreffenden Arztes oder der Ärztin.
Wofür ist der ÄBO nicht zuständig?
- Wir geben keine medizinischen Auskünfte.
- Wir führen keine Rechtsberatung durch.
- Wir prüfen privatärztliche Honorarforderungen nur unter rein formalen Gesichtspunkten. Es ist uns nicht möglich, die ärztliche Begründung von Behandlungen oder die tatsächliche Leistungserbringung zu überprüfen.
- Wir führen keine Aufsicht über Kliniken und sonstige medizinische Einrichtungen.
- Wir geben keine Unterstützung bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche wegen ärztlicher Fehlbehandlung wie zum Beispiel auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld.
Wer ist zuständig für Arzthaftungsfragen?
Die Durchsetzung von Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen muss auf zivilrechtlichem Weg erfolgen. Rechtsberatung erhalten Sie von Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin.
Bei der Bayerischen Landesärztekammer ist eine unabhängige Gutachterstelle eingerichtet, die bei der Vermutung oder dem Vorwurf einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung angerufen werden kann. Ziel dieser Gutachterstelle ist es, durch objektive Begutachtung der ärztlichen Behandlung Patienten die Durchsetzung begründeter Ansprüche und Ärzten die Zurückweisung unbegründeter Vorwürfe zu erleichtern.
Kontakt und weitere Informationen:
Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen
bei der Bayerischen Landesärztekammer
Mühlbaurstr. 16
81677 München
Tel. 089 3090483-0
Fax 089 3090483-728
www.gutachterstelle-bayern.de