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Neuanmeldung

Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich - spätestens innerhalb eines Monats - bei der für ihn zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Bezirksverband oder Kreisverband) anzumelden.

Sie können den Meldebogen hier herunterladen, am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben per Post an uns senden.
Bitte fügen Sie dem Meldebogen die folgenden Urkunden - im Original oder als amtlich beglaubigte, mit dem Dienstsiegel einer öffentlichen Einrichtung versehene, Kopie - bei:

  • Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis gem. § 10 Bundesärzteordnung (BÄO)
  • ggf. Promotionsurkunde bzw. ausländische Diplomurkunde mit deutscher Übersetzung

Beglaubigungen von ärztlichen Urkunden können beim ÄBO oder den Geschäftsstellen der Ärztlichen Kreisverbände kostenlos angefertigt werden.