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Qualitätssicherung privatärztlicher Leistungen

- dringender Handlungsbedarf oder Strategieobjekt

Die Qualitätssicherung ärztlicher Leistungen sei kein Selbstzweck oder Beschäftigungsprogramm, sondern sollte ausschließlich dort im Gesund-heitswesen etabliert werden, wo es auch Hinweise für gewisse Defizite gibt. Ansonsten seien alle Aktivitäten nur unnötige Bürokratie, schreibt Dr. Klaus Ottmann, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) im Leitartikel der aktuellen Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes. An der Maxime, gleiche Qualitätsstandards der ärztlichen Leistungen im Bereich der vertrags- und der privatärztlichen Versorgung festzuhalten, bestehe kein Zweifel. Entsprechende Beschlüsse habe der Deutsche Ärztetag bereits 2006 getroffen. Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskus-sion müsse festgehalten werden, dass bisher nirgendwo nachgewiesen ist, ob tatsächlich auf breiter Basis bei privatärztlichen Leistungen Qualitätssi-cherungsvorgaben außer Acht gelassen werden.
Ohne Zweifel sei die Ärztekammer primärer Ansprechpartner für die Qualitätssicherungsdiskussion – ganz besonders mit der PKV. Intensive Verhandlungen über ein Qualitätssicherungsprogramm hätten 2008 zwischen dem PKV-Verband und der Bundesärztekammer (BÄK) stattgefunden. Dieser Vertrag sei dann nicht zustande gekommen, da die PKV auf Selektivvertragsmöglichkeiten mit einzelnen Leistungserbringern bestand. Nach wie vor bestehe auch heute die Forderung der PKV nach einer „Öffnungsklausel“ in der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), um abweichende Selektivverträge für Qualität, Menge und Preise vereinbaren zu können. Das entspreche einer Öffnung auch im PKV-System für Einkaufsmodelle, wie sie bereits im GKV-System etabliert seien. Diese Entwicklung könne von der Ärzteschaft nicht akzeptiert werden.
Keinesfalls wollte Ottmann den Eindruck erwecken, dass die Ärzteschaft das Thema nicht ernst nehme. Grundsätzlich werde dem Thema Qualität große Bedeutung beigemessen und soll auch Eingang finden in die neue, völlig überarbeitete GOÄ. Aber der KVB den Weg zur privatärztlichen Versorgung zu ebnen, könne berufspolitisch nicht gemeinsames Ziel sein. Qualitätsvereinbarungen der KVB als Marketingmaßnahmen für Vertragsärzte mit der PKV seien abzulehnen.

Mehr zum Thema „Qualitätssicherung privatärztlicher Leistungen - dringender Handlungsbedarf oder Strategieobjekt“ lesen Sie in der Juni-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes (www.blaek.de).

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