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Parlamentarier legen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Regelung der PID vor

Berlin, 21.12.2010

Abgeordnete fordern Ausnahmeregelung in bestimmten Fällen


Die Bundestagsabgeordneten Ulrike Flach (FDP), Peter Hintze (CDU/CSU), Dr. Carola Reimann (SPD), Dr. Petra Sitte (Die Linke) und Jerzy Montag (Die Grünen) stellten heute einen überparteilichen Gesetzesentwurf vor, nach dem eine sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt wäre. Demnach sollen Familien, in denen eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit vorliegt oder in denen eine Tod- oder Fehlgeburt droht, die Möglichkeit haben, entsprechende Tests durchführen zu lassen.

„Um Rechtssicherheit für die betroffenen Paare und die Ärzte herzustellen, ist das Embryonenschutzgesetz um eine Regelung zu ergänzen, die die Voraussetzungen und das Verfahren einer PID festlegt“, heißt es in dem Entwurf. Betroffene Paare könnten sich nach einem medizinisch-psychologischen Beratungsgespräch in einem speziellen, lizenzierten Zentrum behandeln lassen. Dabei solle es keine Liste mit Krankheiten als Indikation für eine PID geben. Die entscheidende Instanz solle in jedem individuellen Fall eine interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommission sein. Dahinter stehe der Gedanke, sich mit jedem Verfahren einzeln auseinandersetzen zu müssen und einem Missbrauch vorzubeugen.

Das gesetzeswidrige Durchführen einer PID würde mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet. Ein Bericht soll alle zwei Jahre über einen eventuellen Nachbesserungsbedarf aufklären.

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