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Gesetzesentwurf zur eng begrenzten Zulassung der PID vorgestellt

Berlin, 28.01.2011

Die Bundestagsabgeordneten René Röspel (SPD), Petra Hinz (Bündnis 90/Die Grünen) und Patrick Meinhardt (FDP) haben heute einen überparteilichen Gesetzesentwurf vorgelegt, nach dem eine sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) in sehr engen Grenzen erlaubt werden soll. Das Kriterium für die Zulassung sei hierbei nicht ein bestimmtes Krankheitsbild beim Embryo, sondern die Lebensfähigkeit des Embryos. Daher soll das Embryonenschutzgesetz um eine Regelung ergänzt werden, nach der die genetische Untersuchung eines Embryos im Rahmen einer künstlichen Befruchtung zwar grundsätzlich verboten ist. In Ausnahmefällen aber soll eine solche Untersuchung für nicht rechtswidrig erklärt werden, und zwar dann, wenn bei den Eltern oder einem Elternteil eine humangenetisch diagnostizierte Disposition vorliegt, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu Fehl- oder Totgeburten oder zum Tod des Kindes im ersten Jahr führt. Diese zweitstufige Beschränkung der Zulässigkeit einer PID stelle sicher, dass einer Ausweitung der Indikationsstellung klare Grenzen gesetzt werden, heißt es in der Begründung.

Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf die Verpflichtung einer Beratung der Eltern sowie das positive Votum einer Ethikkommission vor. Zudem dürfe die PID nur in zertifizierten Zentren durchgeführt werden.

Der nunmehr vorgestellte Gesetzesentwurf ist bereits der zweite zu dieser Thematik (siehe berlin aktuell 59/10). Ein weiterer fraktionsübergreifender Gesetzesentwurf, der die PID verbietet, wird für Mitte Februar erwartet.

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