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Montgomery: Bundesregierung gefährdet Tariffrieden

Berlin, 25.05.2011

Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeber (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) versuchten seit nunmehr eineinhalb Jahren, die Rechte von Ärzten in Krankenhäusern zugunsten einer Großgewerkschaft zu beschneiden. So soll der Ärztegewerkschaft Marburger Bund ein originäres Tarifverhandlungs- und Streikrecht genommen werden. „Eine kalte Enteignung aber von Arbeitnehmerrechten für Krankenhausärzte wird den Arztmangel verstärken, den Kampf um sachgerechte Arbeitsbedingungen und Tarife erheblich erschweren und beschwört geradezu heftige Tarifauseinandersetzungen in Krankenhäusern herauf“, warnte Dr. Frank Ulrich Montgomery, Vize-Präsident der Bundesärztekammer.

„Die Bundesärztekammer fordert die Bundesregierung daher auf, unmissverständlich auf dem am 31. Mai beginnenden Deutschen Ärztetag zu erklären, dass sie alle Versuche einstellt, das Tarifrecht zu ändern und damit gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Andernfalls sind nicht nur die Arbeitnehmerrechte der Krankenhausärzte in großer Gefahr, die wir gerade erst in den Jahren 2005 – 2007 erkämpften haben, sondern der Tariffrieden insgesamt“, sagte Montgomery. Dies würde die Tarifverhandlungen erheblich belasten und den Arbeitgeberorganisationen einen sehr heißen Herbst bescheren.

Die Kumpanei zwischen den Arbeitgeberverbänden und dem Gewerkschaftsbund sei unerträglich und offenbare die eigentliche Zielrichtung: „Arbeitgeberverband und Großgewerkschaft kungeln gemeinsam die Tarifverträge aus, qualifizierte Arbeitnehmergruppen werden um ihre Koalitionsfreiheit betrogen“, so Montgomery. Kanzlerin Angela Merkel habe trotz eines drohenden Grundrechtsverstoßes Zustimmung zur Initiative von BDA und DGB signalisiert. Damit aber fördere sie die Bildung von Einheitsgewerkschaften, in denen kleinere Berufsgruppen – oft die besonders qualifizierten – unterdrückt würden, so Montgomery. Und das, obwohl Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes gerade diesen Berufen besonderen Schutz gewährt.

Montgomery wies auf Artikel 9,3 des Grundgesetzes hin, in dem es heißt: „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. ...“

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