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BMG stellt Inhalte des Arbeitsentwurfs für ein Versorgungsgesetz vor

Berlin, 27.05.2011

Das Bundesministerium für Gesundheit hat heute in einem Pressehintergrundgespräch die wesentlichen Inhalte des Arbeitsentwurfs des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgestellt. So sollen u. a., wie vorgesehen, die Planungsbereiche flexibilisiert, die an der ambulanten Versorgung teilnehmenden Krankenhausärzte in die Bedarfsplanung einbezogen und die sogenannte Sonderbedarfszulassung als Instrument zur Feinsteuerung der Versorgungssituation zielgerichtet weiterentwickelt werden.

Unverändert bleibt die Möglichkeit bestehen, dass die Länder das Recht erhalten, ein sektorübergreifendes Gremium auf Landesebene zu schaffen, wobei dessen nähere Ausgestaltung und Besetzung ebenfalls den Ländern überlassen bleibt. Die Beschlüsse sollen weiterhin nur einen Empfehlungscharakter haben.

Zum Abbau der Überregulierung soll die Verpflichtung der Selbstverwaltungspartner entfallen, für Ärzte Richtlinien zur Dokumentation der ärztlichen Behandlungsdiagnosen zu erarbeiten (ambulante Kodierrichtlinie).

Die Unparteiischen des G-BA sollen zukünftig entweder auf Vorschlag des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages (AfG) von den Trägerorganisationen bestimmt (1. Alternative) oder durch die Trägerorganisationen - nach Bestätigung durch den AfG - berufen werden (2. Alternative). Die Länder sollen zudem ein Mitberatungsrecht bei den Sitzungen der Gremien des G-BA, in denen über die Bedarfsplanungsrichtlinie beraten wird, erhalten.

Im Hinblick auf MVZs soll nunmehr vorgegeben werden, dass der ärztliche Leiter in einem MVZ selbst als angestellter Arzt oder als Vertragsarzt tätig sein muss und in medizinischen Fragen keinen Weisungen unterliegen darf. In der Begründung heißt es, dass hierdurch die sich aus dem ärztlichen Berufsrecht ergebende Therapie-und Weisungsfreiheit gewährleistet werde, denn nur ein ärztlicher Leiter, der in die Organisations- und Versorgungsstrukturen des MVZ eingebunden sei, habe tatsächlich Einwirkungsmöglichkeiten auf die dortigen Abläufe und könne sicherstellen, dass ärztliche Entscheidungen unabhängig von sachfremden Erwägungen getroffen werden.

Die Ergebnisse der heutigen Gespräche der Gesundheitsexperten werden in den derzeit vorliegenden Arbeitsentwurf eingepflegt. Über die heute zustande gekommen Inhalte wird es voraussichtlich am 6. Juni (Koordinierungsrunde) ein abschließendes Gespräch geben.

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