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EU-Schlussfolgerungen zu H1N1/Pandemie

Die EU-Gesundheitsminister haben sich am 12.10.2009 in Luxemburg zu einer außerordentlichen Sitzung getroffen. Thema war das neue Grippevirus H1N1. Den Vorsitz führte die schwedische Gesundheitsministerin Maria Larsson.
Der Rat hat während seiner Sitzung Schlussfolgerungen zur „Pandemie (H1N1) 2009 – ein strategischer Ansatz“ angenommen. Die Schlussfolgerungen konzentrieren sich auf folgenden Bereiche:

Verfügbarkeit von Impfstoffen

Um die rechtzeitige Verfügbarkeit von Impfstoffen in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, sollen Mitgliedstaaten, die über keine oder nur unzureichende Impfstoffe verfügen, eine Bündelung ihrer Ausschreibungen erwägen. Mitgliedstaaten mit überschüssigen Impfstoffen können diese an andere Mitgliedstaaten weitergeben.

Impfstrategie

Bei nicht ausreichend gegebenem Impfstoff soll der entsprechende Mitgliedstaat prioritäre Gruppen für die Impfung bestimmen. Die Identifizierung dieser Gruppen soll auf wissenschaftlich fundierten Aussagen sowie auf einer Risiko-Nutzen-Analyse beruhen. Sie erfolgt nach länderspezifischen Bestimmungen. Der EU-Gesundheitssicherheitsausschuss sowie im Frühwarn- und Reaktionssystem (HSC/EWRS) hatte bereits am 25. August 2009 eine Prioritätenliste für die Impfung gegen das Virus H1N1 erstellt.

Regulativer Prozess

Für effiziente und sichere Impfungen von hoher Qualität sind eine Risiko-Nutzen-Analyse durch eine kompetente, unabhängige Behörde sowie eine enge Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäischen Arzneimittelagentur (EMEA) und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) notwendig. Zudem erfolgt eine nachträgliche Überwachung und die Ausar-beitung von Risiko-Management-Problemen. Zusätzliche Daten müssen schnell zugänglich sein, unerwartete negative Reaktionen sollen streng beobachtet werden.

Information und Kommunikation der Öffentlichkeit

Kommunikation der Öffentlichkeit, den Medien und anderen Parteien in einem Mitgliedstaat oder bei der Europäischen Kommission haben Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten. Sich widersprechende Aussagen sollten vermieden werden.
Um die Kontinuität der Informationen zu gewährleisten, sollten Angelegenheiten von allgemeinem Interesse weitergeleitet werden. Dies umfasst u.a. das Gefahrenlevel, die Herausforderungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Pandemie sowie bereits erlassene oder geplante Maßnahmen. Hierbei sind die wissenschaftlichen Hinweise der WHO und des ECDC zu beachten.

Globale Kooperation

Die Pandemie H1N1 ist ein globales Problem. Die EU bietet globale Unterstützung unter der Federführung des UN-Systems in enger Kooperation mit der WHO an.

Sektorenübergreifende Angelegenheiten

Die Pandemie hat auch Auswirkungen auf andere Dienstleistungsbereiche (z.B. Ernährung) innerhalb der Mitgliedstaaten. Daher müssen die Mitgliedstaaten auch sektorenübergreifend zusammenarbeiten. Störungen des Transports-, Telekomunikations- und des Energiebereichs sollen so verhindert werden.
Bei der anschließenden Pressekonferenz begrüßte die EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou die Einstimmigkeit des Gesundheitsministerrates. Es seien drei Impfstoffe zugelassen, so dass die Mitgliedstaaten mit der Impfung beginnen könnten. Nicht alle Länder (insgesamt fehlten noch 10) hätten Impfstoffe bestellt. Fünf könnten nun ihre Ausschreibungen mit Hilfestellung der EU starten, weitere fünf Länder hätten die Impfstoffe selbständig bestellt. Die Europäische Kommission habe sich der Stellungnahme der EMEA bezüglich der drei Impfstoffe angeschlossen. Mitte November 2009 werde die EMEA einen weiteren Erfahrungsbericht herausgeben.

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