Skip to main content

Interdisziplinäre Transplantationskonferenz eingeführt

Berlin, 09.11.2012

Im Spitzengespräch mit Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr vom 27. August 2012 wurde als eine wesentliche Forderung zur Gewährleistung eines Mehraugenprinzips für die Anmeldung und Betreuung von Patienten der Warteliste die zeitnahe Einrichtung von interdisziplinären Transplantationskonferenzen vereinbart. Dazu ergänzt die Bundesärztekammer ihre Richtlinien nach § 16 TPG.

Künftig trifft in jedem Transplantationszentrum eine ständige, interdisziplinäre und organspezifische Transplantationskonferenz die Entscheidung über die Aufnahme eines Patienten in die Warteliste, ihre Führung sowie über die Abmeldung eines Patienten. Dies erfolgt im Rahmen des jeweiligen Behandlungsspektrums und unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Patienten. In der interdisziplinären Transplantationskonferenz muss neben den direkt beteiligten operativen und konservativen Disziplinen mindestens eine weitere von der ärztlichen Leitung des Klinikums benannte medizinische Disziplin vertreten sein, die nicht unmittelbar in das Transplantationsgeschehen eingebunden ist.

Die Richtlinienänderung wird heute, am 9. November 2012, im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht und tritt einen Monat später in Kraft.

In einem zweiten Schritt sollen nun im Besonderen Teil, d. h. den organbezogenen Bestimmungen der Richtlinien gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG, ergänzende Regelungen festgelegt werden.

Dazu hat die Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer in ihrer Sondersitzung vom 16. Oktober 2012 einen Vorschlag zur Änderung der Besonderen Richtlinienteile, d. h. der organbezogenen Bestimmungen der Richtlinien gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG, in erster Lesung beraten. Diese Entwürfe sind seit dem 01. November 2012 auf der Internetseite der Bundesärztekammer verfügbar unter www.baek.de/richtlinienentwürfe. Auch diese Richtlinienänderungen sollen noch im Laufe des Jahres in Kraft treten.

Gesamter Artikel als PDF