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BÄK für Offenlegungspflicht von Bonusvereinbarungen in Chefarztverträgen

Montgomery: „Wir brauchen eine Selbstverpflichtung der Klinikträger gegen fragwürdige Vertragsklauseln“

Berlin, 27.11.2012

„Es ist gut für Patienten und Ärzte, wenn Krankenhäuser künftig Bonusvereinbarungen mit ihren Chefärzten
offenlegen müssen. Noch besser wäre es, wenn Kliniken ihren leitenden Mitarbeitern ökonomisch ausgerichtete
Zielvereinbarungen erst gar nicht anbieten würden.“ So kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank
Ulrich Montgomery die derzeit innerhalb der Koalition diskutierte verpflichtende Offenlegung von Bonusvereinbarungen für bestimmte Leistungen von leitenden Krankenhausärzten.

Die Ärzteschaft hat in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass variable Vergütungsbestandteile im Sinne von erfolgsabhängigen Boni-Zahlungen dem ärztlichen Berufsethos widersprechen und Risiken für die Patientenversorgung bergen. „Die Initiative aus der Koalitionsfraktion kann mit dazu beitragen, dass Kliniken von fragwürdigen Vertragsklauseln Abstand nehmen“, sagte Montgomery. Nach dem Vorschlag sollen Krankenhäuser in ihren Qualitätsberichten darlegen, ob und in welcher Form sie Bonus-Vereinbarungen mit den ärztlichen Beschäftigten getroffen haben, die die fachliche Unabhängigkeit der medizinischen Entscheidungen gefährden könnten.

Flankierend zu der Gesetzesinitiative bot Montgomery der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Unterstützung bei der Formulierung von Vertragsmustern an. Montgomery erinnerte daran, dass die DKG im Nachgang zum Transplantationsskandal in Göttingen Anfang August selbst vorgeschlagen hatte, die Notwendigkeit, finanzielle Anreize für einzelne Operationen oder Leistungen zu vereinbaren, zu überprüfen und dies bei der Weiterentwicklung der Formulierungshilfen für Chefarzt-verträge zu berücksichtigen. „Wir brauchen aber mehr, wir brauchen eine verlässliche Selbstverpflichtung der Kranken-hausträger, damit diese Klauseln möglichst schnell aus dem Vertragsrepertoire von Krankenhausdienstverträgen verschwinden und – sofern nützlich – durch sinnvolle Zielvereinbarungen etwa über Qualitätssicherungsmaßnahmen und Fehlermeldesysteme ersetzt werden“, mahnte Montgomery.

Vor wenigen Wochen hatte die Bundesärztekammer in Kooperation mit dem Verband der leitenden Krankenhausärzte eine Kontaktstelle zur Meldung von fragwürdigen Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen eingerichtet (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). „Dort wollen wir berufsrechtlich kritische Vorgaben in diesen Verträgen identifizieren und die entsprechenden Vertragsinhalte dokumentieren. Wir behalten uns vor, unsere Prüfungsergebnisse bei rechtlich oder ethisch-moralisch besonders kritischen Fällen auch zu veröffentlichen“, sagte der BÄK-Präsident.

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