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BLÄK: Tarifpluralität beibehalten!

München, 02. Dezember 2013

Die Pläne der schwarz-roten Koalition in Berlin, an den bundesweit rund 2.000 Kliniken – in Bayern rund 400 – künftig nur noch einen Tarifvertrag pro Klinik gelten zu lassen, hat der Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) am vergangenen Samstag kritisiert. Eine solche sogenannte Tarifeinheit mindere die Attraktivität des ärztlichen Berufs und trage zu einer Verschärfung der Nachwuchsprobleme in der ärztlichen Patientenversorgung bei. Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern müssten selbst entscheiden können, wer für ihre Arbeitsbedingungen ein Verhandlungsmandat erhalte und verhandeln könne – dies zähle zu den Arbeitnehmergrund-rechten. „Die neue Regierung darf keine Einschnitte gewerk-schaftlicher Rechte durch gesetzgeberische Vorgaben veranlassen“, forderte BLÄK-Präsident Dr. Max Kaplan. „Ein elementares Grundrecht aller Arbeitnehmer würde für Klinikärztinnen und -ärzte außer Kraft gesetzt, wenn man die Tarifeinheit und damit die Vormachtstellung der DGB-Gewerk-schaften gesetzlich festschreiben würde“, so Kaplan weiter. Die Vizepräsidentin Dr. Heidemarie Lux unterstrich die Forderung nach Tarif-pluralität und sagte der Ärztegewerkschaft Marburger Bund die Unterstützung der BLÄK zu.

Die künftige Koalition will einheitliche Tarifvereinbarungen für alle Beschäftigten eines Unternehmens. Das würde auch arztspezifische Tarifverträge gefährden. Wörtlich heißt es im Koalitionspapier: „Um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende Verfahrens-regelungen wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen.“

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