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Staatsmedizin und ärztliche Selbstverwaltung

München, 10. Dezember 2014

Einen gesundheitspolitischen Jahresrückblick nimmt Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), in seinem Leitartikel der Dezember-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes vor. Den Anfang bildet der Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG), der jedoch „keine großen Überraschungen“ mehr enthielt, so Kaplans Fazit. Vielmehr handele es sich hier mehr oder weniger um ein korrektes Abarbeiten der im Koalitionsvertrag vereinbarten Regelungen, ja gar um ein G-BA-Stärkungsgesetz, wanderten doch immer mehr Aufgaben weg von der gemeinsamen Selbstverwaltung hin zum Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als eine Art Gesundheitsoberbehörde.

Käme es zur geplanten Einrichtung von Terminservicestellen, um die Wartezeit von gesetzlich Versicherten auf Facharzttermine zu verkürzen, dem Aufkauf von Vertragsarztsitzen von der Kassenärztlichen Vereinigung in angeblich überversorgten Gebieten und einer Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung, sei der Weg zur ordnungspolitischen Staatsmedizin nicht weit. „Bei dem geplanten 300 Millionen Euro-schweren Innovationsfonds, der die Versorgungsforschung und innovative, sektorübergreifende Projekte fördern soll, wurde ganz geflissentlich, wie leider häufig, die Ärztekammer vergessen“, moniert der Präsident. Auch bei der im Zuge der Krankenhausreform zu überarbeiteten Krankenhausbedarfsplanung zeichne sich eine zunehmende staatliche Einflussnahme ab. Streitpunkt sei wieder mal die Finanzierung.
Auch die Diskussion über die Tarifeinheit statt des Erhalts der im Grundgesetz verankerten Koalitionsfreiheit sieht Kaplan als Bevormundung. „Wir sehen hier einen fundamentalen Angriff auf die freie gewerkschaftliche Betätigung der Arbeitnehmer, wie sie in Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert ist.“ So solle den Ärztinnen und Ärzten das grundgesetzlich verbürgte Recht genommen werden, unabhängig und eigenständig über Gehälter sowie Arbeitsbedingungen mit den Arbeitgebern zu verhandeln und notfalls zu streiken. „Die Eingriffe der Politik gehen natürlich auch an die Grundfeste der ärztlichen Selbstverwaltung“, betont der Präsident und appelliert, hier nicht zu resignieren, sondern weiterhin auf allen Ebenen zu versuchen, Einfluss auf die Gesundheitsversorgung zu nehmen.

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