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Da capo!

München, 12. Januar 2015

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG), Präventionsgesetz, Telematikgesetz, Teil 2 der Pflegereform und die Bund-Länder-Kommission einigte sich auf Eckpunkte zur Krankenhausreform. „In der öffentlichen Debatte bleibt diese Kärrnerarbeit weitgehend unbeachtet. Gesundheitspolitik wird zwar erwähnt, aber darüber debattiert wird nur in Fachkreisen. Statt über Maut, Migration und Mütterrente zu streiten, müsste auch über Wartezeiten, Praxisaufkäufe oder Notfallversorgung diskutiert werden“, schreibt Dr. Max Kaplan im Leitartikel der Ausgabe 1-2/2015 des Bayeri-schen Ärzteblattes. Die Gesetzentwürfe und Papiere bedürften jedoch einer deutlichen Überarbeitung.
Die vorgesehene Einrichtung von Terminservicestellen im GKV-VSG sei kontraproduktiv und könne zu erheblichen Problemen führen, da Fachärzte und Krankenhäuser bereits heute die hierfür erforderlichen Kapazitäten kaum noch zur Verfügung hätten. Bürokratie werde zudem ausgeweitet und die freie Arztwahl der Patienten abgeschafft. Geradezu widersprüchlich sei die Begründung für die Einrichtung von Terminservicestellen mit Blick auf die vorgesehenen Aufkaufsregelungen von Arztsitzen und die damit einhergehende Reduzierung von Versorgungskapazitäten. Die Regelung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin sei positiv. Es sollte jedoch nicht ausschließlich auf die Anzahl der zu fördernden Weiterbildungsstellen verwiesen werden, sondern auch auf die Erhöhung des Förderbetrages für den Einzelnen, um eine Vergütung auf Krankenhaus-Tarifvertrags-Niveau zu erreichen.
Als ernüchternd sei das Eckpunktepapier zur Krankenhausreform zu be-werten. Es sei positiv, dass sich die Finanzierung der Betriebskosten in Zukunft etwas mehr an den tatsächlichen Kosten der Kliniken orientiere und dass Krankenhäuser, die in einem hohen Maß Notfallstrukturen vorhalten, finanziell besser gestellt würden. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe habe es jedoch verpasst, die eigentlichen Ursachen für Fehlentwicklungen zu analysieren und „in weiteren wichtigen Bereichen gekniffen“. So werde zur Abwicklung defizitärer Häuser ein Sonderfonds eingerichtet. Gute Ergebnisqualität soll belohnt und schlechte bestraft werden. Weitere Instrumente zur Leistungssteuerung werden implementiert und die Kontrollaktivitäten des MDK ausgebaut. „Die Sicherung der flächendeckenden Versorgung auf hohem Niveau kann jedoch nur gelingen, wenn die nötigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung stehen“, so Kaplan.

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