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Gemeinsam für die Freiberuflichkeit!

München, 06. März 2015

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) vorgelegt. Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), und Dr. Wolfgang Krombholz, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), kommentieren im Leitartikel der Märzausgabe des Bayerischen Ärzteblattes das GKV-VSG. „Unsere Kritik am GKV-VSG richtet sich insbesondere gegen die Aushöhlung der ärztlichen Freiberuflichkeit“, sagt Kaplan. Denn auch der Kabinettsentwurf setzte in vielen Bereichen weiterhin auf mehr staatliche Regulierung sowie auf eine weitere Kompetenzausweitung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Aus Krombholzs Sicht wird durch das geplante Gesetz in der jetzt vorliegenden Form eine Misstrauenskultur gegenüber der Ärzteschaft, aber auch gegenüber ihren Standesorganisationen in Gang gesetzt. Kaplan kritisiert auch die Aufkaufregelung von Vertragsarzpraxen. Sie sei exemplarisch für die zunehmend zentrale Steuerung des Gesundheitswesens mit dem immer weiter drohenden Ausverkauf der Freiberuflichkeit. „Wir müssen grundsätzlich darüber reden, inwieweit so eine Aufkaufregelung die wohnortnahe ärztliche Versorgung durch niedergelassene Ärzte noch sicherstellen kann oder, wie ich meine, gar verschlechtert“, so Kaplan. Arztsitze in vermeintlich überversorgten Gebieten abbauen zu wollen und gleichzeitig Termin-Servicestellen einzurichten sei zunächst mal ein Paradoxon. Patienten, die bei dringender Indikation einen Termin benötigten, erhielten diesen heute schon, direkt oder über ihren Hausarzt. Bei einer weiteren Regelung gelte es, einerseits die freie Arztwahl und andererseits den bürokratischen Auf-wand zu berücksichtigen. Die Krankenhäuser könnten in Regionen mit unbesetzten Arztsitzen die Versorgung nicht sicherstellen, denn die Krankenhäuser seien auf ganz andere Krankheitsbilder ausgerichtet. „Außerdem arbeiten unsere Kollegen in den Kliniken bereits am Anschlag. Wie sollten sie die ambulante Versorgung auch noch schultern können?“, frägt Bayerns Ärzte-Chef. „Gerade da, wo die Haus- und Fachärzte fehlen, steht es auch mit der stationären Versorgung nicht zum Besten. Ich bin der Meinung, dass sich das System der Arbeitsteilung zwischen Kliniken und niedergelassenen Haus- und Fachärzten als Grundpfeiler unseres Gesundheitssystems bewährt hat“, ergänz Bayerns KV-Chef.


Mehr zum Thema „Gemeinsam für die Freiberuflichkeit“ lesen Sie in der März-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes unter www.blaek.de.

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