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Bayerischer Ärztetag in Deggendorf – Betreuung von Asylsuchenden

Der 74. Bayerische Ärztetag in Deggendorf hat sich intensiv mit der medizinischen Versorgung von Asylsuchenden beschäftigt und dazu eine Reihe von Beschlüssen gefasst.

Das bayerische Ärzteparlament forderte die politisch Verantwortlichen in Bayern auf, für einheitliche Regelungen in der ärztlichen Versorgung von Asylsuchenden zu sorgen. Es gebe in Bayern bereits gut strukturierte Verträge, die die adäquate Ausstattung der ärztlichen Arbeitsplätze, die Ausstattung mit ärztlichem Assistenzpersonal, die ärztlichen Präsenzzeiten und die Vergütung regeln. Diese sollten bayernweit als Vorlage dienen und für einheitliche Bedingungen sorgen.

Für die vom Bund eingerichteten „Wartezonen“, zum Beispiel in Erding und Feldkirchen bei Straubing, wurde die Bayerische Staatsregierung gebeten, die Organisation der medizinischen Versorgung mit zu unterstützen und die Verantwortung gegenüber den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie auch in den stationären Einrichtungen zu übernehmen und sie nicht der „Drehtürmühle der Zuständigkeiten“ zu überlassen.

Wichtig sei auch, dass genügend Dolmetscher im Sinne von Sprach- und Kulturmittler für die ärztliche Versorgung von Asylsuchenden zur Verfügung stehen. Hier sollten auch die Möglichkeiten der modernen Kommunikationstechnik genutzt werden, wie zum Beispiel Skype, um die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen. Eine gute Kommunikation mit dem Patienten sei eine essenzielle Voraussetzung für den Arzt, Beschwerden und Erkrankungen richtig zu erkennen und zu behandeln bzw. eine Impfaufklärung durchzuführen. „Eine fehlende Verständigungsmöglichkeit birgt die Gefahr von Fehldiagnosen und Behandlungsfehlern“, so der Beschlusstext.

Die Delegierten forderten eine Personalaufstockung beim Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) für die Durchführung des Erstscreenings bzw. der Untersuchung nach § 62 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) bei der Betreuung von Asylsuchenden. Neben den zugewiesenen Dienstaufgaben im Rahmen der Gesundheitsuntersuchungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Erstaufnahmeeinrichtungen, den notwendigen Impfungen, den zusätzlichen Aufgaben im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist der ÖGD zunehmend auch bei Leistungen nach § 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) als Berater für die Ausländerbehörden, der Reisefähigkeit nach dem AsylVfG, der Öffentlichkeitsarbeit, aber auch den Schwangerschaftsberatungen und vielem mehr, intensiv beschäftigt. „Obwohl die Zusatzaufgaben durch den jetzigen Asylbewerberstrom in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung Berücksichtigung fanden, ist dies bei der Personalausstattung des ÖGD nicht der Fall. Das öffentliche Gesundheitswesen muss personell und finanziell so ausgestattet werden, dass es die aktuell großen Herausforderungen erfüllen kann“, lautet der Beschluss.

Die Bayerische Staatsregierung wurde aufgefordert, für eine schnelle Integration der anerkannten Asylbewerber zu sorgen. Inadäquate Wohnver-hältnisse, Sprachprobleme und eine fehlende Integration in den Arbeitsmarkt erhöhten die Gefahr von vermehrtem Auftreten psychischer Erkran-kungen und Suchterkrankungen.

Pressestelle

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