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Der Arzt als Präventions-Manager

„Häufig sind Ärztinnen und Ärzte die entscheidenden Impulsgeber für präventive Maßnahmen bei den Patienten“, schreibt Dr. Heidemarie Lux, Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), im Leitartikel der April-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes. Das komme nicht von ungefähr: Der Arzt kenne seine Patienten, die Krankheitsgeschichten, das familiäre und soziale Umfeld. Mit diesem Wissen kann die Ärztin oder der Arzt zielgerichtet und situationsspezifisch den Patienten zu präventivem Verhalten motivieren. Diese Motivation funktioniere umso besser, je genauer die Patientensituation berücksichtigt werde. „Bedauerlicherweise tritt der Arzt in wichtigen Bereichen im Präventionsgesetz nicht so in Erscheinung, wie man das aufgrund seines Präventionspotenzials erwarten würde“, meint Lux. In der „Nationalen Präventionskonferenz“ sind Ärzte nicht vertreten und an der Erarbeitung einer nationalen Präventionsstrategie ist eine Teilnahme von Ärzten nicht vorgesehen. Die Ansätze der Politik in der Präventionspolitik seien gut, aber sie greifen zu kurz. Ärztinnen und Ärzte können und sollen in der Prävention eine zentrale und sinnvolle Rolle spielen. Dafür gebe es eine Reihe von Beispielen die zeigen, wie gut Präventionsaktionen mit Beteiligung von Ärzten funktionieren beziehungsweise wie wichtig die Einbindung des Arztes in ein individuelles Präventionskonzept sei.

Durch effiziente Präventionsarbeit lasse sich der Lebensstil der Menschen beeinflussen und eine Vision einer besseren Lebensqualität könnte Realität werden: Die Verbesserung der Gesamtgesundheit der Bevölkerung. Und das gelte nicht nur für die Primärprävention. Gerade auch in der Sekundär- und Tertiärprävention könne die Lebensqualität bereits erkrankter Patienten verbessert werden. Die Präventionsangebote der Krankenkassen seien grundsätzlich gut, aber sie gehörten in ein Präventionskonzept eingebettet. Klar sei auch, dass es für ärztliche Präventionsleistungen eine angemessene Vergütung geben müsse.

Mehr dazu lesen Sie in der April-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes unter www.bayerisches-aerzteblatt.de.

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