Skip to main content

GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz

BÄK und AkdÄ fordern Nachbesserungen

Berlin, 13.12.2016 - Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) sehen teilweise erheblichen  Nachbesserungsbedarf bei dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung“ GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz). In ihrer Stellungnahme zur morgigen Expertenanhörung des Gesetzes im Bundestags-Gesundheitsausschuss kritisieren sie unter anderem die angestrebte Flexibilisierung des Erstattungsbetrags für neue Arzneimittel, die keinen patientenrelevanten Zusatznutzen
aufweisen.

So soll es nach dem Gesetzentwurf künftig mehr Spielraum bei den Preisverhandlungen zwischen Kostenträgern und pharmazeutischen Unternehmern geben, sofern der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Verordnung eines Arzneimittels auf eine einzelne Patientengruppe eingeschränkt hat. Dadurch allerdings würde es in Ausnahmefällen möglich, dass diese Arzneimittel höhere Kosten verursachen, als die zweckmäßige Vergleichstherapie. Dies ist bislang  ausgeschlossen. BÄK und AkdÄ bewerten diese Regelung kritisch, zumal auch pharmazeutische Unternehmer einen Antrag auf eine Verordnungseinschränkung beim G-BA stellen können. Die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen sollten deshalb beibehalten werden. Unzureichend ist nach Einschätzung der Ärzteschaft auch, dass die in dem Entwurf vorgesehene Nutzenbewertung im Bestandsmarkt nur für wenige eng umrissene Ausnahmen gilt. BÄK und AkdÄ fordern, Bestandsmarktarzneimittel nachZulassung eines neuen Anwendungsgebiets immer und obligatorisch einer Nutzenbewertung zu unterziehen, wenn es sich dabei um eine relevante neue Indikation handelt.Dagegen begrüßen BÄK und AkdÄ das Ansinnen des Gesetzgebers, die Beschlüsse des G-BA über dieNutzenbewertung so aufzubereiten, dass sie der Ärzteschaft über die Praxissoftware zur Verfügung stehen. Voraussetzung sei jedoch, dass es sich hierbei um unabhängige Informationen handelt. Darüber hinaus fordern sie eine reguläre frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln für seltene Krankheiten (Orphan Drugs) durch das IQWiG.

Sorge bereitet BÄK und AkdÄ zudem, dass weiterhin Engpässe in der Versorgung mit bestimmten Arzneimitteln beziehungsweise Wirkstoffen bestehen. Als Beispiele werden die Liefer- und Versorgungsengpässe mit dem Krebsmedikament Melphalan und dem Erstlinien-Antibiotikum Ampicillin/Sulbactam genannt. Die zuständige Behörde müsse anordnen können, dass pharmazeutische Unternehmer und Arzneimittelgroßhandlungen geeignete Vorkehrungen zur  Gewährleistung der Verfügbarkeit des betreffenden Arzneimittels ergreifen. Es sollte eine für pharmazeutische Unternehmen verpflichtende Meldung drohender Liefer- und Versorgungsengpässe mit Arzneimitteln gesetzlich vorgeschrieben werden.

Gesamter Artikel als PDF