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Ärztetag fordert anonymen Krankenschein für Menschen ohne Aufenthaltsstatus

Dresden, 14.05.2010

Die medizinische Versorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus ist nach wie vor mit Zugangsbarrieren versehen. Das kritisierten die Delegierten des 113. Deutschen Ärztetages in Dresden. Deshalb gingen erkrankte Betroffene häufig zu spät zum Arzt, wodurch sich ihr Gesundheitszustand verschlechtere. „Ein kranker Mensch ist in erster Linie jemand, der ärztliche Hilfe bedarf, und zwar unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion oder seinem Aufenthaltsstatus“, heißt es in dem Beschluss. Der Ärztetag schlug dem Gesetzgeber vor, einen anonymen Krankenschein für diese Menschen einzuführen. Gerade die finanzielle Belastung eines Arztbesuches halte sie vom Arztbesuch ab. Entweder seien ihnen die Kosten zu hoch oder sie fürchteten, dass ihr illegaler Aufenthaltsstatus aufgedeckt werde, wenn sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellten.

Zudem begrüßte der Deutsche Ärztetag die von der Bundesregierung nach 18 Jahren zurückgenommene Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention. „Die Rücknahme der Vorbehaltserklärung entspricht jahrelangen Forderungen der Ärzteschaft“, erklärten die Delegierten. In dieser Erklärung hatte sich Deutschland trotz Unterzeichung der Kinderrechtskonvention 1992 ausdrücklich vorbehalten, Inländer und Ausländer rechtlich anders zu behandeln. Deshalb hätten vor allem minderjährige Asylbewerber und auch Kinder von Eltern ohne legalen Aufenthaltsstatus nicht die gleichen Rechte wie deutsche Kinder und Jugendliche. Nun sollten die Gesetzgeber auf Bundes- und Länderebene die Gesetzesanwendung kritisch überprüfen sowie die Gesetze im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht entsprechend anpassen, erklärte der Ärztetag.

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