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Gewerbesteuer für Ärztinnen und Ärzte ein fatales Signal

München, 2. Juni 2010

Immer dann, wenn es den Kommunen finanziell schlecht geht, beginnt eine Debatte über das Für und Wider der Gewerbesteuer. So forderte der Münchner Oberbürgermeister (OB) und Städtetags-Vizepräsident Dr. Christian Ude jüngst eine Ausweitung der Gewerbesteuer auf alle freien Berufe. „Dabei wird jedoch völlig außer Acht gelassen, dass die freien Be-rufe kein Gewerbe sind. Dies trifft insbesondere für uns Ärztinnen und Ärz-te zu, wie dies in der Bundesärzteordnung und in der Berufsordnung fest-gelegt ist“, so Dr. H. Hellmut Koch, Präsident der Bayerischen Landesärz-tekammer (BLÄK). Der Arztberuf ist „seiner Natur nach ein freier Beruf“ reagierte Bayerns Ärzte-Chef und gab zu bedenken, dass, würden die Kommunen künftig eine Gewerbesteuer von den Freiberuflern verlangen, dies eine drastische Verteuerung aller ärztlichen Leistungen und eine Um-verteilung im Gesundheitssystem zur Folge hätte. „Gerade angesichts der enormen finanziellen Schwierigkeiten, mit denen unser Gesundheitswesen konfrontiert ist, wäre die Ausweitung der Gewerbesteuer auf die Freiberuf-ler der falsche Schritt“, betonte Koch. Richtig wäre es vielmehr, den Hebel dort anzusetzen, wo er wirklich etwas bringen würde, nämlich bei den Großunternehmen. Angeblich zahlten sämtliche DAX-gelisteten Münche-ner Unternehmen keinen einzigen Cent an Gewerbesteuer. Wie solle vor diesem Hintergrund eine Belastung der Freiberufler mit Gewerbesteuer, die ja auf die Einkommenssteuerschuld anrechenbar ist, die Gemeindefi-nanzen nachhaltig verbessern? Bund und Länder würden sich die entgan-genen Einkommenssteuereinnahmen doch wieder auf andere Weise her-einholen, was einem gigantischen Verschiebebahnhof gleich käme.

Drastische Auswirkungen hätte die Ausweitung der Gewerbesteuer vor allem auch für die Patientinnen und Patienten, „mit deren Hilfe die Stadtsä-ckel gefüllt werden“, so Koch. Statt das Gesundheitssystem mit einem Mehr an Steuern zu belasten, sollte vielmehr der Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel gesenkt werden, wie dies in fast allen Mitgliedstaaten der EU der Fall sei.
Eines müsse allen Beteiligten klar sein: Mit der Unterstellung der Angehö-rigen der freien Berufe unter die Gewerbesteuer werde ein fatales Signal in die Landschaft gesandt, würden es doch die Berufsangehörigen selbst und auch die Patientinnen und Patienten so auffassen, dass ein Gewerbesteu-erpflichtiger auch ein Gewerbetreibender sein müsse. Das öffentliche Be-wusstsein, dass es sich bei den freien Berufen um solche handele, die Dienste „höherer Art“ mit ausschließlicher Bindung an das Patienten- bzw. Klienteninteresse anbieten, würde dann noch weiter zurückgedrängt.

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