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Röslers Pläne zur „kleinen Gesundheitsprämie“

02.06.2010
Mit dem Titel „Modell einer Gesundheitsprämie mit sozial gestaffelten Beiträgen“ wurden heute die Pläne von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) für „mehr Stabilität, mehr soziale Gerechtigkeit und mehr Transparenz“ zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen bekannt. Das geplante Modell, auch Gesundheitskombi genannt, sieht u. a. folgende Maßnahmen vor:
- Die Kassen berechnen ihren Mitgliedern eine Prämie, die durchschnittlich etwa 30 Euro beträgt und die jede Kasse für sich individuell festlegt. Der bisherige von den Mitgliedern zu zahlende Beitragssatz wird zeitgleich abgesenkt. Die bisherige Möglichkeit zur Erhebung von Zusatzbeiträgen entfällt.
- Die beitragsfreie Familienmitversicherung bleibt unverändert, denn die Gesundheitsprämie wird von mitversicherten Familienmitgliedern nicht erhoben.

- Der Sozialausgleich erfolgt durch eine gestaffelte Absenkung des Beitragssatzes. Mitglieder mit niedrigem Einkommen erhalten eine hohe Absenkung des von ihnen zu zahlenden Beitragssatzes. Der Sozialausgleich wird damit über die Krankenkassen organisiert. Technisch erfolgt das in Form von bis zu sechs Beitragssatzklassen.

- Die Gesundheitsprämie kann besser als heute den Anforderungen der Solidarität zwischen Geringverdienern und Beziehern höherer Einkommen gerecht werden. So können Mitglieder mit niedrigem Einkommen oder Renten gegenüber heute entlastet werden. Mitglieder mit höherem Einkommen werden in der Summe aus Beitragssatz und Gesundheitsprämie gegenüber der bisherigen Systematik nicht entlastet.

- Gegenüber heute wird der Sozialausgleich gerechter, wenn der Anspruch auf Einstufung in einen niedrigen Beitragssatz sich nicht allein nach dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen, sondern nach dem gesamten Einkommen bemisst. Anspruch auf eine Beitragsermäßigung sollen Versicherte mit einem niedrigen Gesamteinkommen haben, nicht aber Versicherte, die neben ihrem sozialversicherungspflichtigen Einkommen eventuell über andere hohe Zusatzeinkünfte verfügen.
Umsetzungsschritte
Der Sozialausgleich erfolgt durch Einstufung in die richtige Beitragssatzklasse. Im ersten Jahr des neuen Systems erfolgt dies automatisch anhand der vorliegenden Informationen über die sozialversicherungspflichtigen Einkommen.
Ab dem zweiten Jahr müssen die Versicherten die Berechtigung zur Einstufung in eine niedrigere Beitragssatzklasse unter Berücksichtigung ihrer gesamten Einkommenssituation nachweisen. Wer beispielsweise neben seinem Lohneinkommen oder seiner Rente über hohe Zinseinkünfte verfügt, verliert den Anspruch auf Einstufung in eine niedrigere Beitragssatzklasse. Damit gewinnt das System an Gerechtigkeit.

Langfristige Aspekte

- Das Modell beginnt mit einer ersten Phase im Jahr 2011. Der Sozialausgleich erfolgt automatisch auf Grundlage des aktuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens der Mitglieder.

- Der Sozialausgleich wirkt sofort und unmittelbar, denn eine Ausklammerung des bisherigen Zusatzbeitrages von 8 Euro vom Sozialausgleich findet nicht länger statt.

- Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten mit einer Gesundheitsprämie mit gestaffelten Beitragssätzen ein planungssicheres Instrument zur Generierung der benötigten Einnahmen. Die bestehenden Probleme des derzeitigen Zusatzbeitragssystems werden beseitigt.

- Eine Mehrbelastung für die Versicherten im unteren und mittleren Einkommenssegment ohne Zusatzeinkünfte ist gegenüber dem Status quo der bisherigen Beitragsberechnung nicht verbunden.

- Versicherte mit niedrigem Einkommen zahlen ergänzend zu einem durchschnittlichen einkommensunabhängigen Beitrag von 30 Euro einen versichertenbezogenen Beitragssatz von bspw. 5 Prozent.

Wer 1000 € verdient würde damit sofort entlastet werden können:

Situation heute:
7,9 % Arbeitnehmer-Beitragssatz = 79 € Beitrag für 1000 € Einkommen
+ 8 € Zusatzbeitrag
87 € Gesamtbeitrag des Versicherten

Situation nach Einführung einer Gesundheitsprämie:
5 % Arbeitnehmer-Beitragssatz = 50 € Beitrag
+ durchschnittlich 30 € Gesundheitsprämie
80 € Gesamtbeitrag des Versicherten

Durch niedrigere Beitragssätze bei den unteren und mittleren Arbeitseinkommen werden Arbeitsanreize gestärkt.

- Der Beitragssatz für Arbeitgeber und der bislang um 0,9 Prozent höhere Beitragssatz für Arbeitnehmer betragen ab 1.1.2011 7,3 Prozent. Damit wird die paritätische Finanzierung wieder hergestellt. Die durch das Konjunkturpaket 2 erfolgte Absenkung des Beitragssatzes endet damit zum 31.12.2010. Die dadurch freiwerdenden Steuermittel stehen für den Sozialausgleich zur Verfügung.

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