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Alle Möglichkeiten für Organspende nutzen

Berlin, 24.08.2010

Ärzteschaft unterstützt Regierungspläne für Einsatz von Transplantationsbeauftragten

„Für Patienten ist es lebenswichtig, dass alle Möglichkeiten für Organspenden auch tatsächlich genutzt werden. Dass die Bundesregierung nun endlich der langjährigen Forderung der Ärzteschaft nach einem flächendeckenden Einsatz von Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern nachkommen will, ist deshalb eine gute Nachricht für alle schwerkranken Menschen, die dringend ein Spenderorgan benötigen.“ So kommentierte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, die Ankündigung der Regierungskoalition, nach der Sommerpause im Bundestag eine Änderung des Transplantationsgesetzes anzustrengen. Danach sollen alle Krankenhäuser mit mehr als 100 Betten und einer Intensivstation dazu verpflichtet werden, eine Stelle oder Arbeitszeit für einen ärztlichen Transplantationsbeauftragten bereitzuhalten und diese Tätigkeiten mit Vergütungszuschlägen zu honorieren.

Bereits vor gut drei Jahren hatte der 110. Deutsche Ärztetag gefordert, Transplantationsbeauftragte flächendeckend in den Kliniken einzusetzen, um die Zahl der Organspenden in Deutschland deutlich zu erhöhen. Dabei sei es jedoch wichtig, dass diese Beauftragten unmittelbar an die Krankenhausleitung angebunden werden.

Im Mai dieses Jahres forderte auch die EU-Kommission in einem Aktionsplan dazu auf, europaweit solche Stellen zu etablieren. Länder wie Spanien haben damit gute Erfahrungen gesammelt. Dort werden jährlich 34 Organe pro eine Million Menschen gespendet. In Deutschland sind es hingegen nur 14,9.

„Ohne Transplantationsbeauftragte besteht die Gefahr, dass die Chance auf ein gesundes Spenderorgan vertan wird, obwohl ein Organspendeausweis vorliegt oder Angehörige bereit wären, einer Spende zuzustimmen“, warnte Hoppe. Zwar seien Krankenhäuser schon jetzt gesetzlich verpflichtet, potenzielle Spender zu melden. In vielen Kliniken fehle es jedoch an Personal und an zeitlichen Kapazitäten.

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