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Stellenwert der hausärztlichen Versorgung

München, 25.08.2010

„Bei der aktuellen Kampagne des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV)“, so Dr. Max Kaplan, Vizepräsident der Bayerischen Landesärzte-kammer (BLÄK), „geht es auch um die Frage nach dem Stellenwert der hausärztlichen Versorgung in unserer Gesellschaft“ und zeigt gleichzeitig die Unterfinanzierung unseres Gesundheitswesens. Der BHÄV hat seine Mitglieder aufgerufen, am 26. und 27. August die Praxen zu schließen und knapp 5000 seien dem Aufruf nach BHÄV-Angaben gefolgt bzw. hätten sich bereits für die Aktion ausgesprochen.

Mit den Praxisschließungen will der BHÄV auf die drängenden Probleme der hausärztlichen Versorgung, wie die Behandlung einer immer älter werdenden Gesellschaft und den drohenden Hausärztenachwuchsmangel, aufmerksam machen. Hierfür sei die Aktion sicherlich ein öffentlich wirksames Mittel, das den Patienten jedoch großes Verständnis abverlangt. Ausdrücklich wies Kaplan auf die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Patientenversorgung hin. Diese sei durch eine gegenseitige Vertretung im Kollegialsystem oder durch die Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes zu gewährleisten, wovon Kaplan ausgehe. Auch ein Hinweis auf eine ärztliche Versorgung durch Fachärztinnen und -ärzte oder durch die Ambulanz des örtlichen Krankenhauses könnte in dem einen oder anderen Fall eine Lösung darstellen. „Keinesfalls dürfen die Protestaktionen des BHÄV Patien-tinnen und Patienten akut gefährden“, forderte der Vize. Dies sei sicher auch im Sinne des BHÄV, verfolge dieser doch das Ziel einer „Besserversorgung“ der Bevölkerung über spezielle Verträge im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung (HzV).

Die Hausärzte wenden sich mit dem Protest gegen den Plan des Bundes-gesundheitsministers Philipp Rösler (FDP), die Regelungen für die HzV zu verschlechtern und die Sondervergütung für HzV um 500 Millionen Euro pro Jahr zu kürzen. Seit drei Jahren schließen die Gesetzlichen Krankenkassen solche Sonderverträge mit den Hausarztverbänden ab. Bei diesen Verträgen verpflichten sich Patientinnen und Patienten, im Krankheitsfall immer erst zum eigenen Hausarzt zu gehen.

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