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PKV sägt an dem Ast, auf dem sie sitzt

Berlin, 26.10.2010

Zu den Vorschlägen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) für eine Novelle der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) erklärt Dr. Theodor Windhorst, Vorsitzender des Ausschusses „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe:

„Das, was an den Vorschlägen der PKV für eine GOÄ-Novelle gut ist, findet sich bereits in dem entsprechenden Reformkonzept der Bundesärztekammer. Alles andere ist entweder längst überholt oder mit der Aufgabenstellung einer Gebührentaxe für den freien Arztberuf nicht vereinbar.

So treibt die PKV mit ihrem Forderungskatalog die Angleichung an das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiter voran. Die Verbandschefs sollten sich vor Augen führen, dass die PKV anders als die GKV bislang eine Hochleistungsmedizin ohne Budgetierung anbietet. Das ist ein Pfund, mit dem sie im Systemwettbewerb wuchern könnte. Doch stattdessen geben sie mit ihren Forderungen nach Pauschalierung der ärztlichen Honorare, nach Einkaufsmodellen mit Hilfe einer Öffnungsklausel und nach einer Deckelung der Ausgaben für ärztliche Leistungen ihr Alleinstel-lungsmerkmal gegenüber der GKV ohne Not auf und sägen so selbst an dem Ast, auf dem sie sitzen.

Praxisuntauglich ist zudem der Vorschlag, künftig den Arztleistungsanteil bei wahlärztlichen Leistungen aus der DRG-Fallpauschalen-Kalkulation herzuleiten. Die DRG-Kalkulation wird den Anforderungen an eine facharztspezifische Leistungskalkulation, wie es für die Zwecke der GOÄ notwendig ist, nicht einmal inAnsätzen gerecht. Außerdem würde so die GOÄ in eine Krankenhaus- und in eine Niedergelassenentaxe aufgespalten. Das aber läuft allen Bestrebungen nach einer engeren Verzahnung von am-bulanten und stationären Versorgungsbereichen entgegen.

Auch zeugt der PKV-Vorschlag für eine weitgehende Streichung des Gebührenrahmens von fehlendem Grundverständnis für den Anwendungszweck der Gebührentaxe. Dieser besteht darin, den Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient dem jeweiligen Einzelfall entsprechend möglichst adäquat abbilden zu können. Aus diesem Grund ist die GOÄ ein Einzelleistungskatalog, und aus diesem Grund halten auch andere amtliche Gebührentaxen für freie Berufe, wie zum Beispiel für die Rechtsanwälte, selbstverständlich Gebührenspannweiten vor.

Um die bewährte Doppelschutzfunktion für Patient und Arzt zu erhalten, hat die Bundesärztekammer auf aktueller Datenbasis einen betriebswirtschaftlich fundierten Vorschlag für eine neue GOÄ entwickelt, der eine faire Wertschätzung aller aktuell und perspektivisch relevanten ärztlichen Leistungen widerspiegelt und gleichzeitig den privat versicherten Patienten, den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kalkulierbarkeit der Gesundheitsausgaben ermöglicht.“

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