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Keine Bachelor-/ Masterstruktur in der Medizin

Berlin, 12.11.2010

„Gerade in Zeiten des Ärztemangels brauchen wir mehr denn je gut ausgebildete Mediziner. Absolventen eines drei- bis vierjährigen Bachelor-Medizinstudiums würden dem Arbeitsmarkt zwar als vergleichsweise billige Mediziner zur Verfügung stehen, die Versorgungsqualität der Bürger würde aber erheblich reduziert und die Probleme in der Patientenversorgung um ein Vielfaches potenziert. Denn den hohen Qualitätsstandard, den die Gesellschaft zu Recht vom Studium der Medizin erwartet, kann eine Schnellausbildung zum Bachelor-Arzt nicht erreichen“, warnte Prof. Dr. Jörg Dietrich-Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, mit Blick auf die Empfehlung des Wissenschaftsrats für die Gründung einer Universitätsmedizin an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg nach dem Konzept einer European Medical School Oldenburg-Groningen. Das Modell sieht erstmals in Deutschland eine grenzüberschreitende Medizinerausbildung mit Bachelor- und Masterabschluss in den Niederlanden (Groningen) und medizinischem Staatsexamen in Deutschland (Oldenburg) vor.

„Eine modulare Ausbildung Bachelor/Master ebnet den Weg zu Medizinschulen, die der bisherigen Qualität der deutschen Hochschulausbildung nicht entsprechen können“, kritisierte Hoppe. Die Aufteilung in ein zweistufiges Studiensystem fuße auf dem Verständnis, dass man ein berufsfeldbezogenes und ein wissenschaftliches Studium nacheinander absolvieren könne. Dies konterkariere aber die deutsche Approbationsordnung, deren Ziel es aus gutem Grunde sei, vom ersten bis zum letzten Semester eine tiefgreifende Verzahnung von theoretischen Grundlagen und klinischer Anwendung zu erreichen. Zudem lege die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ausdrücklich fest, dass die ärztliche Grundausbildung mindestens sechs Jahre und 5.500 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht an einer Universität oder unter Aufsicht einer Universität umfasst.

Das einheitliche und hochwertige Medizinstudium mit dem Abschluss Staatsexamen müsse deshalb erhalten bleiben. „Unterhalb des Status der ärztlichen Approbation darf es keine Arztzulassung geben, auch und gerade nicht in Zeiten des Ärztemangels“, stellte Hoppe klar. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass die ohnehin schon knappen Studienplätze möglicherweise in größerer Zahl von Bachelor-Studierenden belegt werden könnten, die ohnehin nicht vor hätten, den Arztberuf zu ergreifen. „Dies kann bei sich abzeichnendem Ärztemangel sowohl im hausärztlichen wie fachärztlichen Bereich doch nicht gewünscht sein“, sagte Hoppe.

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