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„Schnuppergolfen“ erfüllt Präventionskriterien nicht

Bundesrechnungshof kritisiert Kurse der gesetzlichen

Krankenkassen


Berlin, 17.11.2010

Golfen kräftigt die Rückenmuskulatur nicht stark genug, um von der gesetzlichen
Krankenversicherung als Präventionskurs finanziell gefördert zu werden. Zu diesem
Ergebnis kommt der Bundesrechnungshof in seinen Bemerkungen zur Haushaltsund
Wirtschaftsführung des Bundes 2010, die gestern in Berlin vorgestellt wurden.
Demnach wendeten die Krankenkassen 285 Millionen Euro im Jahr 2008 auf, um
unter anderem Kurse wie „Schnuppergolfen“, „Aqua-Cycling“ oder Mitgliedschaften
im Fitnessclub zu bezuschussen. Diese Präventionsangebote widersprechen dem
Leitfaden des GKV-Spitzenverbandes, der die Handlungsfelder und Qualitätskriterien
für diese Maßnahmen festlegt. Manchen Kursleitern fehlte sogar die entsprechende
Qualifikation. „Wenn etwa Ingenieure oder Finanzbeamte ohne entsprechende
Ausbildung Yoga-Kurse leiten, dann müssen wir ein großes Fragezeichen anbringen
und fordern, dass die Kassen die Qualität der Präventionskurse überprüfen und
verbindliche Qualitätsstandards festlegen“, erklärte Prof. Dr. Dieter Engels,
Präsident des Bundesrechnungshofes bei der gestrigen Pressekonferenz. Für die
Leitung eines förderungswürdigen Yoga-Kurses muss sich eine Fachkraft aus dem
Bereich der psychosozialen Gesundheit mindestens 500 Stunden fortbilden lassen.

Den Krankenkassen seien diese Probleme seit mehreren Jahren bekannt, heißt es in
dem Bericht. Bisher konnten sie sich jedoch nicht auf ein einheitliches,
kassenübergreifendes Prüfverfahren einigen. Die Kassen begründeten dies damit,
dass eine Zusammenarbeit aus wettbewerbstechnischen Gründen nicht infrage
komme. Im Ergebnis dürften nur solche Kurse gefördert werden, deren
gesundheitlicher Nutzen unumstritten ist.

Der Bundesrechnungshof hält eine zentrale Qualitätssicherung - entgegen der
Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums und des GKV-Spitzenverbandes -
für notwendig. Zudem müsse der Präventionsleitfaden überarbeitet werden.
Die Qualitätskriterien müssten genau beschrieben und verbindlich festgelegt werden.

Die Prüfungen des Bundesrechnungshofes zeigen im Ergebnis, dass sich auf allen
staatlichen Handlungsfeldern Einsparungen erzielen lassen, ohne dass dies auf
Kosten der Qualität geschieht.

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