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Warten auf die Reform!

München, 08.12.2010

Die kürzlich beschlossene Gesundheitsreform sei vielleicht ein Auftakt gewesen – das Hauptwerk müsse noch folgen, schreibt Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, im Leitartikel im Bayerischen Ärzteblatt Dezember 2010.

Die Ankündigungen würden nach einer „Jahrhundertreform“ klingen, die sowohl die aktuellen Finanzprobleme der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch langfristig strukturelle Fehlentwicklungen im System beseitigen sollen. „Von Systemwechsel ist jedoch keine Spur zu sehen – wieder ist nur ein Kostendämpfungsgesetz herausgekommen, wie wir Gesundheitsreformen seit rund vierzig Jahren kennen“, erläutert Kaplan.
Die Ausgangsbedingungen in der GKV seien bekannt. Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben werde sich auch in den kommenden Jahren noch weiter öffnen, wenn nicht gegengesteuert werde. Das Finanzdefizit der GKV werde jedoch im Wesentlichen durch die Beitragssatzsteigerung von 14,9 auf 15,5 Prozent kompensiert. Den Anspruch der Kostenneutralität habe die Reform somit nicht erreicht. Sie habe sogar eine deutliche Schieflage, die vor allem in der verpassten Chance, die Finanzie-rungslücke mit einem engagierten Sparprogramm und nachhaltigen Strukturreformen auf der Ausgabenseite weiter zu schließen, begründet liege. Weder bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten noch in den Krankenhäusern Bayerns komme ausreichend mehr Geld an – trotz des konjunkturbedingten Nachschlags. Die bisherigen gesundheitspolitischen Entscheidungen der schwarz-gelben Koalition enttäuschten die Ärzteschaft. Handlungsbedarf gebe es nicht nur beim Paragraphen 116b im SGB V. Für 2011 brauche es Reformgesetze, deren Ziel unter anderem eine bessere Vernetzung von ambulanter und stationärer Versorgung sei. Die Reform verschaffe der GKV nur kurzfristig Luft, da sie auf nachhaltige Strukturveränderungen bisher verzichte. Nach der Reform sei also vor der Reform. Die Reformarbeit müsse deshalb am 1. Januar 2011 wieder aufgenommen werden, um den verpassten Einstieg in eine Wettbewerbsordnung zu heilen. Dabei müsse klar sein, dass mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen mehr Vertragsfreiheit bedeute und ein Wettbewerb um Qualität sein solle. Die aktuelle Gesundheitsreform sei vielleicht der Auf-takt. Das Hauptwerk müsse folgen.

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