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Hoppe: „Ärzte dürfen nicht länger Berufsgeheimnisträger zweiter Klasse sein“

Berlin, 17.12.2010

Zum heutigen Votum des Bundesrates für ein „Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozess“, erklärt der Präsident der
Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe:

„Patienten müssen mindestens die gleichen Rechte haben wie Mandanten, wenn es um den Schutz ihrer Privatsphäre geht. Sie müssen ihren Ärzten rückhaltlos offenbaren können, was ihre
Beschwerden sind und sie müssen ohne jeden Vorbehalt darauf vertrauen können, dass dabei die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt. Dieses Vertrauensverhältnis zwischen Patient und
Arzt hat die Politik in Frage gestellt, indem sie Ermittlungsbehörden den Lauschangriff auch auf Ärztinnen und Ärzte ermöglicht hat. Mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates hat die Politik die Chance vertan, nicht nur Rechtsanwälte vor solchen Ermittlungsmaßnahmen zu schützen,
sondern auch Ärzte und ihre Patienten.

Das Gesetz hat zu einem „Zwei-Klassen-System“ von Berufsgeheimnisträgern geführt. Für Ärztinnen und Ärzte gilt nur ein relativer Vertrauensschutz. Sie werden damit schlechter
gestellt als Geistliche, Parlamentarier und nun auch Rechtsanwälte, die aus gutem Grund einen absoluten Schutz vor Lauschangriffen genießen. Diese Gründe gelten aber mindestens im gleichen Maße auch für Ärzte. Denn wenn über die Zulassung einer verdeckten Ermittlungsmaßnahme im Einzelfall entschieden wird, müssen Patienten immer damit rechnen, dass sensible Informationen über sie nach außen dringen können. Das belastet die Vertrauensbeziehung zwischen Ärzten und Patienten.

Wir Ärztinnen und Ärzte dürfen deshalb nicht länger als Berufsgeheimnisträger zweiter Klasse behandelt werden. Wir appellieren an Bund und Länder, die grundgesetzlich geschützte Arzt-Patienten-Beziehung nicht länger zu gefährden und auch Ärzte umfassend vor Lauschangriffen zu schützen.“

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