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Hausärztlichen Nachwuchs fördern

München, 17.12.2010

Bayerische Landesärztekammer (BLÄK), Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und Bayerischer Hausärzteverband e.V. (BHÄV) richten zum 17.12.2010 eine Koordinierungsstelle für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin ein.

„Unsere Intention ist es, mit der Einrichtung der Koordinierungsstelle langfristig die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in Bayern zu optimieren und damit einen Beitrag zur Sicherung des hausärztlichen Nachwuchses zu leisten“, sagte Dr. Max Kaplan, BLÄK-Präsident, anlässlich des Vertragsabschlusses. Die Koordinierungsstelle wird bei der BLÄK angesiedelt. Die Geschäfte der Stelle werden bei der BLÄK geführt, die auch das für den Betrieb der Koordinierungsstelle notwendige Personal anstellt. „Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung, Weiterbildern und Interessierten soll eine kompetente und serviceorientierte Anlaufstelle bei allen Fragen rund um das Thema Weiterbildung zur Verfügung stehen. Die Einrichtung der Koordinierungsstelle ist auch ein positives Signal dafür, dass alle relevanten Organisationen in der Sache an einem Strang ziehen“, ergänzte Dr. Gabriel Schmidt, Bereichsvorstand Hausärzte der KVB. Ganz konkret wird mit der Koordinierungsstelle das Ziel verfolgt, „die Zahl der Weiterbildungsverbünde in Bayern zu erhöhen und diese in ihrer Arbeit zu unterstützen“, so Franz Stumpf, Vorstandsvorsitzender der BKG. Darüber hinaus nimmt die Koordinierungsstelle weitere Aufgaben wahr, wie „die Beratung von Wiedereinsteigerinnen und -einsteigern bzw. Umsteigenden in die Allgemeinmedizin, Werbung für die Allgemeinmedizin und die Tätigkeit als Hausarzt, die Kooperation mit den Medizinischen Fakultäten an den Universitäten in Bayern oder die Einbindung weiterer Institutionen und Interessengruppen zur Weiterentwicklung der Weiterbildung“, erläutert Dr. Wolfgang Hoppenthaller, BHÄV-Vorsitzender.

Die Partner finanzieren die Koordinierungsstelle anteilig: BLÄK und KVB je 35 % sowie BKG und BHÄV je 15 %. Zum Zweck der Aufsicht über die Koordinierungsstelle haben die Partner ein Kuratorium errichtet. Die Vertragspartner waren sich ferner einig, dass auch weitere Verbände und Institutionen, die die Zielsetzung der Koordinierungsstelle ideell mittragen, organisatorisch über einen noch zu gründenden Beirat beteiligt werden können und dass die Koordinierungsstelle zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich auch für die Koordinierung anderer fachärztlicher Weiterbildungsgänge in Frage kommt.

Hintergrund: Zur Sicherstellung der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung hat der Gesetzgeber unter anderem beschlossen, dass die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich finanziell gefördert wird. Grundlage hierfür bietet das Gesetz zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SolG) in der Fassung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der GKV (GKV-OrgWG) von 2008 im § 8 Abs. 2 mit der „Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung“ („Bundesvereinbarung“). Gemäß § 5 dieser Bundesvereinbarung sollen auf Landesebene Koordinierungsstellen eingerichtet werden, zu deren wesentlichen Aufgaben es gehört, die Koordination und Organisation der Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin auf regionaler Ebene und ggf. auf überregionaler Ebene zu gewährleisten.

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