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Unionspolitiker konkretisieren Pläne für Versorgungsgesetz

Berlin, 03.02.2011

Gesundheitspolitiker der Unions-Bundestagsfraktion haben das sogenannte Versorgungspapier der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Gesundheit für ein Versorgungsgesetz in einigen Punkten konkretisiert. Die Abgeordneten bekräftigen in einem fünfseitigen Konzeptpapier ihre Forderung, Krankenhäuser mit Hilfe von finanziellen Sanktionen zum Abbau von Vierbettzimmern zu bewegen.

Konkret schlagen sie hierfür zwei Sanktionsvarianten vor. Ein Vorschlag ist, die Zuzahlung der Patienten von zehn Euro pro Tag entfallen zu lassen, wenn diese mit mehr als einem weiteren Patienten in einem Zimmer untergebracht werden. Bei einer Aufenthaltsdauer von durchschnittlich sieben Tagen und einem durchschnittlichen Fallwert von 2.900 Euro würde die Vergütung des Krankenhauses um etwa zwei Prozent reduziert (70 Euro).

Ein zweiter Vorschlag sieht vor, dass Krankenhäuser, die Patienten in Zimmern mit mehr als zwei Betten unterbringen, einen Abschlag auf die Vergütung erhalten. Demnach erhielte das Krankenhaus pro Tag, an dem ein Patient mit mehr als einem weiteren Mitpatienten das Zimmer teilen muss, einen Abschlag von z.B. ebenfalls zehn Euro pro Tag, maximal 280 Euro pro stationärem Aufenthalt, so der Vorschlag.

Die Unionsabgeordneten konkretisieren in dem Papier auch ihre Pläne zur Reduzierung von Wartezeiten bei Facharztterminen. Sie schlagen vor, im SGB V vorzugeben, dass die Krankenkassen für ihre Versicherten ein Terminmanagement anbieten müssen. Entsprechende Vereinbarungen inklusive möglicher Sanktionen könnten sie mit den KVen und Verbünden von Leistungserbringern schließen. „Dies soll sicherstellen, dass die Wartezeit auf einen Facharzttermin in der Regel drei Wochen nicht überschreitet“, so die Abgeordneten. Zudem fordern die Politiker, im Rahmen der Honorarreform Fehlanreize zu beseitigen, die durch den Zwang zur Pauschalierung bei der Vergütung entstünden.

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