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SPD will Qualität der medizinischen Versorgung verbessern

Keine langen Wartezeiten für gesetzlich Versicherte


Berlin, 07.02.2011

Die SPD will Vertragsärzte dazu verpflichten, gesetzlich versicherte Patienten bevorzugt zu behandeln und unangemessene Wartezeiten zu vermeiden. In einem von der Bundestagsfraktion ausgearbeiteten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung (Qualitätsverbesserungsgesetz – QVG) sprechen sich die Sozialdemokraten für Sanktionen gegenüber Ärzten aus, bei denen Kassenpatienten zu lange auf einen Behandlungstermin warten müssen. „In der Regel gilt eine Wartezeit von mehr als fünf Werktagen als unangemessen“, heißt in dem Gesetzentwurf. Unterschiedliche Wartezeiten und ähnliche Erschwernisse nach Art der Versicherung seien danach unzulässig, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Die Zulassung als Vertragsarzt beinhalte vielmehr die Pflicht zur vorrangigen Behandlung gesetzlicher Versicherter. Die Spitzenorganisationen der Ärzte und der Krankenkassen sollen im Bundesmantelvertrag entsprechende Regelungen für Sanktionen bei Verstößen treffen.

Darüber hinaus sollen die Spitzenorganisationen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Krankenhäuser verpflichtet werden, Entgeltabschläge für die Versorgung in Mehrbettzimmern mit mehr als zwei Betten zu vereinbaren. Das Zweibettzimmer soll zum Standard in der stationären Versortung erhoben werden, heißt es in der Begründung. Die Sozialdemokraten wollen zudem die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen verpflichten, die Zahl der Krankenhausinfektionen zu veröffentlichen. Die Informationen darüber sollen nach dem Willen der SPD sowohl im Internet als auch deutlich sichtbar im Eingangsbereich der jeweiligen Einrichtung zu lesen sein.

Der Gesetzentwurf hat noch keine Drucksachennummer erhalten. Änderungen sind daher noch möglich.

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