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Abgeordnete fordern umfassendes PID-Verbot

Bundestag muss über drei Gesetzentwürfe entscheiden


Berlin, 08.02.2011

Abgeordnete aller Bundestagfraktionen haben heute einen weiteren und damit dritten Gesetzentwurf zur Präimplantationsdiagnostik (PID) vorgelegt. Die Gruppe um Birgitt Bender (Grüne), Rudolf Henke (CDU) und Ulla Schmidt (SPD) dringt auf ein umfassendes Verbot der PID. In dem Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, das PID-Verbot im Gendiagnostikgesetz zu verankern. Die Anwendung der PID gefährde die Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt und erhöhe den sozialen Druck auf Eltern, ein gesundes Kind haben zu müssen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Werteordnung des Grundgesetzes bestimme ausdrücklich, dass jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Würde und die gleichen und unveräußerlichen Rechte auf Teilhabe besitze. Dieses Wertgefüge würde durch die Zulassung der PID nachhaltig beschädigt werden, schreiben die Abgeordneten in dem Gesetzentwurf.

„Eine gesetzlich legitimierte Selektion vor Beginn der Schwangerschaft ist für mich nicht hinnehmbar. Weder der Staat noch eine Ethikkommission dürfen darüber entscheiden, welches Leben gelebt werden darf und welches nicht. Die internationalen Erfahrungen zeigen, dass eine Begrenzung auf Einzelfälle nicht möglich ist. Zudem kann die PID die geweckten Hoffnungen auf ein gesundes Kind nicht erfüllen und ist mit hohen gesundheitlichen Belastungen verbunden“, sagte Kathrin Vogler (Linke), stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag, bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs.

Bei einem Verstoß gegen das Verbot sollen aber nur diejenigen strafrechtlich zur Verantwortungen gezogen werden, die die PID anwenden, also Ärzte, Biologen oder Angehörige anderer Heilberufe. Ausdrücklich nicht bestraft werden sollen die potenziellen Eltern bzw. die Ei- oder Samenzellenspender. Der Gesetzentwurf richte sich nicht gegen diejenigen Eltern, die eine PID durchführen wollen, betonen die Initiatoren, zu denen auch die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags Katrin Göring-Eckhardt (Grüne) und die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Günter Krings und Johannes Singhammer (CDU/CSU) gehören.
Bereits Ende Dezember 2010 hatten die Abgeordneten Peter Hintze (CDU), Carola Reimann (SPD), und Ulrike Flach (FDP) einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die PID in Ausnahmefällen erlaubt werden soll. Nach dem Entwurf soll die PID grundsätzlich verboten, jedoch dann nicht rechtswidrig sein, wenn die Nachkommen „eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit" haben oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist (siehe berlin aktuell 5910).

Einen weiteren Gruppenantrag haben die Abgeordneten René Röspel (SPD) und Priska Hinz (Grüne) eingebracht. Die PID soll nach ihren Vorstellungen nur dann zulässig sein, wenn eine Erkrankung des Kindes zu einer Fehlgeburt oder zum Tod in den ersten Lebensjahren führen könnte (siehe berlin aktuell 0411).

Der Bundestag wird voraussichtlich noch vor Ostern ohne Fraktionsdisziplin über die drei Gesetzentwürfe entscheiden.

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