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Sturm im Wasserglas

Zum Bericht „Koalition vertagt Neuordnung der Ärztehonorare“ in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 14.02.2011

Berlin, 14.02.2011

Entgegen anderslautender Meldungen hat die Bundesärztekammer keinen Grund zur Annahme, dass Bundesgesundheitsminister Rösler von der dringend erforderlichen Novellierung der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) Abstand nehmen will. „Es war immer klar, dass die Novellierung der GOÄ erst im Anschluss an die Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Angriff genommen wird, weil die Zahnärzteschaft noch länger als die Ärzteschaft auf eine Reform warten musste“, so Dr. Theodor Windhorst, Vorsitzender des Ausschusses Gebührenordnung der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe.

Nicht überraschend tauchen kurz vor der erwarteten Entscheidung über die Einführung einer Öffnungsklausel in die amtlichen Gebührenordnungen GOZ und GOÄ Spekulationen über angeblich überhöhte Honorarforderungen der Bundeszahnärztekammer und nicht tragbare Hochrechnungsergebnisse in Höhe von angeblich mindestens 55 Prozent in der Öffentlichkeit auf. „Hierbei handelt es sich um einen durchschaubaren Schachzug der PKV, ihre Forderung nach Einführung einer Öffnungsklausel zu begründen, um die Preise für (zahn-)ärztliche Leistungen in Zukunft selbst bestimmen zu können“, so Windhorst.

Die Bundesärztekammer bleibt bei ihrem Nein zur Öffnungsklausel und verweist auf ihren Vorschlag für eine neue GOÄ, der in ausgewogener Weise sowohl Kostensteigerungen für Innovationen als auch Einsparpotentiale durch zwischenzeitlich stattgehabte Rationalisierungseffekte im Medizintechnik-Bereich berücksichtigt. „Im Zentrum unseres Vorschlags für eine neue GOÄ steht die individuelle Zuwendung des Arztes zum Patienten, und nicht der Ausverkauf ärztlicher Leistungen“, so Windhorst. Die PKV solle nicht von schwerwiegenden hausgemachten Problemen ablenken, so zum Beispiel, dass die Ausgaben für Versicherungsmakler-Provisionen mit 2,6 Milliarden Euro pro Jahr inzwischen mehr als die Hälfte der Ausgaben für ambulante privatärztliche Leistungen ausmachen.

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