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Bund und Länder bereiten Versorgungsgesetz vor

Berlin, 15.02.2011

Vertreter der Bundesregierung und der Bundesländer beginnen ihre Beratungen über das sogenannte Versorgungsgesetz. Nachdem sich im Januar eine von Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Gesundheitsministerkonferenz eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe konstituiert und den Fahrplan für die weiteren Beratungen festgelegt hat, soll nun über die inhaltliche Ausrichtung der Gesetzesinitiative diskutiert werden. Hierfür haben Bund und Länder vier Facharbeitsgruppen gebildet, die vom 16. bis 18. Februar im brandenburgischen Erkner zu einer Klausursitzung zusammen kommen. Im Vorfeld des Treffens hat das BMG eine achtseitige „Diskussionsgrundlage“ erarbeitet, in der mögliche Kernelemente der Gesetzesinitiative zusammengefasst sind.

Insbesondere bezüglich der Weiterentwicklung der ärztlichen Bedarfsplanung ist das BMG-Papier weniger konkret als das im Oktober vorgelegte Modell der Bundesländer sowie das im Januar beschlossene Konzeptpapier der Unionsfraktion für das Versorgungsgesetz. So wird in der Diskussionsgrundlage nicht näher auf die von Ländern und Union geforderten neuen Landesausschüsse unter Beteiligung der Landesgesetzgeber und der Selbstverwaltungspartner eingegangen. Die Länder sollen aber mehr Einfluss auf die Ausarbeitung der Bedarfsplanung durch Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen erhalten. So sollen die KVen den im Einvernehmen mit den Kassen aufgestellten Bedarfsplan künftig den Landesbehörden vorlegen. Nach dem BMG-Papier können die Länder den Bedarfsplan beanstanden. Zudem sollen die Länder ein Recht auf Teilnahme an den entsprechenden Sitzungen erhalten. In der Klausursitzung wird ferner über eine stärkere Rolle des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) diskutiert. Dieser soll einen weiteren „Entscheidungsspielraum“ erhalten und in die Lage versetzt werden, etwa bei der Strukturierung der Planungsbereiche zwischen hausärztlicher, fachärztlicher und spezialisierter fachärztlicher Versorgung zu differenzieren.

In einem weiteren Punkt listet das BMG-Papier mögliche Maßnahmen für den weiteren Ausbau der Instrumente zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auf. Unter anderem sollen alle Leistungen von Ärzten in strukturschwachen Gebieten, die über das Regelleistungsvolumen hinaus gehen, von der Abstaffelung ausgenommen werden. Krankenhäuser sollen künftig auch dann zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt werden können, wenn KVen und Kassen für das Gebiet, in dem das Krankenhaus liegt, einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf festgestellt haben.

Unter dem Punkt „Aus- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten“ stellt das BMG eine Erhöhung der Studienplatzzahlen zur Diskussion. „Das Bundesgesundheitsministerium hält es weiterhin für erforderlich eine größere Anzahl von Studienplätzen in der Medizin bereitzustellen. Deshalb befürwortet das BMG auch eine befristete Beteiligung des Bundes an den Kosten“, heißt es in dem Papier.

Die Klausursitzung der Facharbeitsgruppen, für die das Diskussionspapier erstellt wurde, soll eine Konferenz der Amtschefs der Länder am 23. März vorbereiten. Auf eine Sonder-GMK am 6. April werden nach Angaben des Hessischen Sozialministers Stefan Grüttner (CDU) Eckpunkte für das Versorgungsgesetz vorgelegt. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

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