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Windhorst: Durchschaubarer Schachzug der PKV

Berlin, 16.02.2011

Nicht überraschend wartet der PKV-Verband kurz vor der erwarteten Entscheidung über die Einführung einer Öffnungsklausel in die amtlichen Gebührenordnungen GOZ und GOÄ mit einem neuen Versuch auf, das Blatt zu seinen Gunsten zu wenden. Laut einer bei Emnid in Auftrag gegebenen aktuellen Studie sei die „absolute Mehrheit“ der Ärzteschaft bereit, Selektivverträge mit der PKV via Öffnungsklausel abzuschließen. Die Emnid-Studie basiert auf einer Befragung von 200 praktischen Ärzten/Allgemeinmedizinern und Internisten über das gesamte Bundesgebiet (Befragungszeitraum 17.01. – 02.02.2011).

„Hierbei handelt es sich um einen durchschaubaren Schachzug der PKV, mit dem Versuch, die Ärzteschaft zu spalten“, so Dr. Theodor Windhorst, Vorsitzender des Ausschusses Gebührenordnung der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. „Es soll der Eindruck erzeugt werden, als sei die Mehrheit der deutschen Ärzteschaft dazu bereit, sich auf freie Preisverhandlungen mit der PKV jenseits der GOÄ einzulassen – dieser Eindruck ist jedoch nicht richtig. Bei 200 befragten Ärzten von der ´absoluten Mehrheit` der Ärzteschaft zu sprechen, ist außerdem absolut grotesk.“

Frage 1 der drei Emnid-Fragen zielt auf die Bereitschaft, besondere Qualitätsvereinbarungen abzuschließen, Frage 2 auf die Bereitschaft, mehr Generika zu verordnen. Dies wurde von jeweils 69 Prozent bzw. 81 Prozent der insgesamt 200 Befragten befürwortet. „Gegen mehr Generikaverordnungen in der privatärztlichen Versorgung oder besondere Qualitätsvereinbarungen für zum Beispiel chronisch kranke oder multimorbide Privatpatienten ist überhaupt nichts einzuwenden, im Gegenteil – dafür braucht man aber keine komplette Abdingbarkeit der GOÄ, wie es der PKV-Verband via Öffnungsklausel fordert“, so Windhorst.

Die Frage nach der Bereitschaft, auch über Preise mit sich verhandeln zu lassen, wird nur sehr verklausuliert bzw. indirekt gestellt (Frage 3: „Da die staatliche Gebührenordnung kaum Abweichungen zulässt, können Verträge zwischen den Ärzten und der privaten Krankenversicherung nur durch sogenannte Öffnungsklauseln ermöglicht werden. Sind Sie dafür oder dagegen, dass durch eine Öffnungsklausel in Zukunft solche Verträge ermöglicht werden?“). Dennoch stellt sich das Meinungsbild unter den befragten 200 Ärztinnen und Ärzten hier anders als bei den anderen beiden Fragen dar: Nur etwas mehr als die Hälfte (114 von 200) wären dazu bereit. „Ich kann den Kolleginnen und Kollegen nur dringend davon abraten, sich auf freie Preisverhandlungen jenseits der GOÄ einzulassen, denn ein Preisdiktat durch die Krankenversicherungen gegenüber den einzelnen Ärztinnen und Ärzten ist vorprogrammiert und gefährdet die Aufrechterhaltung der Versorgungsqualität für unsere Patientinnen und Patienten“, warnte Windhorst.

Grundsätzlich ist zwar nachvollziehbar, dass gerade Vertreter der sprechenden, zuwendungsintensiven Medizin, wie es die befragten Hausärzte und Internisten darstellen, sich Preisvereinbarungen außerhalb der derzeit noch gültigen GOÄ vorstellen können, weil die GOÄ in diesem Bereich besonders veraltet und unterbewertet ist. „Man sollte aber nicht meinen, diese unbefriedigende Situation durch eine Öffnungsklausel heilen zu können“, so Windhorst, „sondern hier braucht es dringend die uns von Bundesgesundheitsminister Rösler zugesagte Novellierung der GOÄ auf Basis des Vorschlags der Bundesärztekammer.“

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