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Windhorst: Weichen zur GOÄ-Reform richtig gestellt

Statement des Vorsitzenden des GOÄ- Ausschusses der Bundesärztekammer zum GOZ-Kompromiss



Berlin, 02.03.2011

„Wir begrüßen ausdrücklich die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Rösler, die sogenannte Öffnungsklausel bei der Novellierung der GOZ nicht zu berücksichtigen und die weitere GKVisierung der Privaten Krankenversicherung zu stoppen. Die Öffnungsklausel hätte zum Preisdumping durch Selektivverträge geführt, damit die Qualität der Patientenversorgung gemindert und Ärztegruppen in die direkte Abhängigkeit der PKV-Administration gebracht. Der Bundesgesundheitsminister hat mit diesem Schritt die Freiberuflichkeit der Ärzte und das Niveau der medizinischen Versorgung vor erheblichem Schaden bewahrt. Die für die Patientenversorgung wichtige freie Arztwahl wie auch Therapiefreiheit kann so erhalten bleiben“, so Dr. Windhorst nach einem Gespräch mit dem Bundesgesundheitsministerium zu dem Kompromiss zur GOZ-Reform.

Der vom BMG jetzt gesetzte ordnungspolitische Rahmen entspreche den berechtigten Erwartungen der Ärzteschaft gemäß § 11 der Bundesärzteordnung. „Wir brauchen eine Gebührenordnung, die freiberuflich tätigen Ärzten eine faire und leistungsgerechte Entgeldsituation bietet. Dies ist und bleibt zwingende Voraussetzung für eine hochqualifizierte Versorgung der Patienten. Eine Honorarabsenkung zugunsten eines Verzichts auf eine Öffnungsklausel ist deshalb für uns völlig indiskutabel“.

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