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Ärztetag verabschiedet Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

und weitere Themen:


- Ärztetag beschließt Eckpunkte zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung

- Versorgungsrealität unter Alltagsbedingungen untersuchen

- Ärztetag fordert: Ungleichen Gesundheitschancen für Kinder und Jugendliche entgegenwirken

- Ärztetag fordert Zulassung zum Medizinstudium flexibler zu gestalten



Kiel, 03.06.2011
Ärztliche Berufsordnung an aktuelle Rechtsprechung und politische Entwicklungen angepasst
Der Deutsche Ärztetag hat heute in Kiel einer umfassenden Novellierung der ärztlichen Berufsordnung zugestimmt. „Wir haben die Berufsordnung unter anderem an eine geänderte Rechtsprechung angepasst und die Vorgaben zu den ärztlichen Berufspflichten durch eine Neustrukturierung justiziabel gemacht“, begründete Dr. Udo Wolter, Vorsitzender des Ausschusses „Berufsordnung“ der Bundesärztekammer und Präsident der Landesärztekammer Brandenburg, die Novelle. In der Berufsordnung sind die Rechte und Pflichten von Ärzten gegenüber ihren Patienten, den Berufskollegen und der Ärztekammer geregelt. Wesentliche Inhalte der MBO sind unter anderem Vorgaben zu den Berufspflichten, zur Schweigepflicht, zur Fortbildung, zu Werbung und zur gemeinsamen Praxisausübung sowie zum beruflichen Verhalten.

Geändert wurde unter anderem die Regelung zur ärztlichen Aufklärung von Patienten. Ärzte sind dazu verpflichtet, ihre Patienten vor einer Behandlung aufzuklären. Nach der neugefassten MBO sollen Ärzte ihren Patienten, so weit dies möglich ist, nach dieser Aufklärung ausreichend Bedenkzeit einräumen. „Damit wollen wir vor allem bei den Schönheitsoperationen, die medizinisch nicht notwenig sind, sicherstellen, dass Patienten einen vorgesehenen Eingriff noch einmal abwägen können“, sagte Wolter.

Eine weitere Änderung bezieht sich auf sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen. Ärzte müssen künftig ihre Patienten vor einer Behandlung schriftlich über die Höhe der Kosten informieren, die erkennbar nicht von der Krankenversicherung oder einem anderen Kostenträger erstattet werden.

Außerdem schiebt die neue Berufsordnung sogenannten Anwendungsbeobachtungen, die zur Verdeckung unzulässiger Zuwendungen durchgeführt werden, einen Riegel vor. Künftig muss die Vergütung den Leistungen entsprechen, die Ärzte für „Hersteller oder Erbringer von Arznei-, Heil- und Hilfsmittel oder Medizinprodukte erbringen. Verträge über solche Zusammenschlüsse sind schriftlich abzuschließen und sollen der zuständigen Ärztekammer vorgelegt werden“, heißt es in der (Muster-)Berufsordnung.

Die (Muster-)Berufsordnung trägt dazu bei, die Berufsordnungen in den einzelnen Ländern möglichst einheitlich zu gestalten. Die Berechtigung, eine Berufsordnung beschließen zu können, ergibt sich für die Ärztekammern aus dem jeweiligen Heilberufe- und Kammergesetz des Bundeslandes.

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