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Neues Gesetz soll Arzt-Patientenbeziehung stärken

München, 8. Juni 2011

Im Leitartikel der Juni-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes nimmt der Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), Dr. Klaus Ottmann, Stellung zu dem geplanten Patientenrechtegesetz. Die aktuell in verschiedenen Gesetzestexten geregelten Patientenrechte sollen in einem eigenen Gesetz – dem Patientenrechtegesetz – gebündelt werden. Vorrangig soll mit einem separaten Gesetz mehr Transparenz über die bereits heute bestehenden, umfangreichen Rechte der Patienten hergestellt werden. „Nur mit mehr Eigenverantwortung und Transparenz können wir langfristig das Vertrauen der Patienten gewinnen“, erklärt Ottmann.

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), hatte im vergangenen Jahr Eckpunkte vorgelegt, in denen die Patientenrechte auch beim Übergang zwischen unterschiedlichen Leistungssektoren und Leistungsträgern gestärkt werden sollen. Zugleich sollen die tatsächliche Durchsetzung dieser Rechte verbessert und Patienten im Falle eines Behandlungsfehlers stärker unterstützt werden.

Im Einzelnen soll das neue Gesetz das Behandlungsvertragsrecht für Patienten gesetzlich regeln, das heißt der Behandlungsvertrag soll in das Bürgerliche Gesetzbuch implementiert werden. Zudem soll sich das neue Gesetz nicht nur an Ärzte, sondern auch an andere Heilberufe, wie Heilpraktiker, Hebammen, Psycho- und Physiotherapeuten richten.

„Kommt das neue Gesetz noch in diesem Jahr, müssen auch wir Ärzte nachbessern, denn ein separates Patientenrechtegesetz erfordert mehr ärztliche Dokumentationspflicht“, erklärt Ottmann. Er verspricht sich mit dem neuen Gesetz langfristig eine höhere Fehlervermeidungskultur. Dies sei durch mehr Qualität in den Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen – wie beispielsweise durch das Critical-Incident-Reporting-System (CIRS) – machbar.

Das Thema „Patientensicherheit“ ist für die BLÄK kein Neuland. Die BLÄK ist bereits aktiv im Forum Patientensicherheit von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung eingebunden, in dem Informationen über Fehlerursachen, Fehlerhäufigkeiten und Fehlerprävention in der Medizin zu finden sind. „Ich denke, dass das vorgelegte Grundlagenpapier zu den Patientenrechten auch im Sinne der Ärzteschaft ist“, erklärt Ottmann. Trotz Internet, zunehmender Dokumentation und Transparenz bleibe eine generelle Wissensasymmetrie zwischen Arzt und Patient jedoch bestehen. Mehr zum Thema Patientenrechtegesetz lesen Sie im Leitartikel des Bayerischen Ärzteblattes www.blaek.de.

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