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Versorgungsstrukturgesetz: Positive Elemente aber auch Nachbesserungsbedarf

München, 04. August 2011

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VSG) verabschiedet. Das Gesetz soll mit einer Reihe von Maßnahmen neue Anreize für Ärzte schaffen, sich in bereits oder künftig unterversorgten Regionen niederzulassen. „Das Gesetz birgt viele positive Elemente, aber auch Nachbesserungsbedarf und ist sicherlich nur ein erster Aufschlag“, kommentiert Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) den Entwurf zum GKV-VSG. Die vorgesehenen Anreize würden dazu beitragen, dass Ärztinnen und Ärzte wieder vermehrt in den ländlichen Raum gingen, wo sie dringend gebraucht werden.
Ein begrüßenswertes Ziel des Gesetzentwurfs sei die flexiblere Bedarfsplanung. „Diese wird sich künftig mehr an der Demographie und am Versorgungsbedarf – jeweils für Haus- und Fachärzte – orientieren und nicht mehr an den Stadt- und Landkreisgrenzen Halt machen. Die Länder erhalten mehr Einfluss“, hofft Bayerns Ärzte-Chef. Doch Kaplan fordert, dass auch die Morbidität und die Infrastruktur Berücksichtigung finden. Die Länder müssten nicht nur ein Mitspracherecht sondern vielmehr auch Mitentscheidungsrechte erhalten.

Kritisch sieht Kaplan die spezialärztliche Versorgung. Bei der fachärztlichen Versorgung plädiert Kaplan für Fairplay: „Was wir nicht wollen, ist ein wilder Wettbewerb, der gerade in ländlichen Regionen die gute wohnortnahe Patientenversorgung gefährdet“, so der BLÄK-Präsident. Nicht einer neuen Versorgungsebene sondern der stärkeren Verzahnung von ambulantem und stationärem Sektor gehöre die Zukunft. Er forderte hier einen Überweisungsvorbehalt, einheitliche Qualitätsstandards und enge Indikationsstellung unter Berücksichtigung regionaler Versorgungsstrukturen.
Doch mit einem Gesetz allein sei der ärztliche Nachwuchs noch nicht gesichert. Entscheidend sei die Umsetzung, bei der alle gefordert seien: Ärztliche Selbstverwaltung, Länder und gesetzliche Krankenkassen. Konkret sieht Präsident Kaplan drei Schwerpunkte. So müsse vor allem der Bereit-schaftsdienst neu organisiert und auf eine breitere Basis gestellt werden. Dann gelte es, Anreize für primäre Versorgungspraxen und regionale Versorgungszentren zu schaffen und es müsse endlich wieder Planungssicherheit für die Ärzte bezüglich der Honorare und Verträge geben. „Nur wenn die Rahmenbedingungen für eine Niederlassung stimmen – die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet ist – wird das Gesetz zu dem führen, wofür es bestimmt ist“, ist Kaplan überzeugt.

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