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BLÄK leistet Beitrag zu aktiver und gelebter Patientensicherheit

München, 13.01.2012

Im Vorfeld des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zum Patientenrechtegesetz, legt der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), Dr. Max Kaplan, besonderen Wert auf die Feststellung, dass die BLÄK in all ihren Kerngebieten einen aktiven Beitrag zur Patientensicherheit
leiste. Eine Stärkung und Zusammenfassung der Patientenrechte, wie sie das Patientenrechtegesetz vorsieht, und eine Weiterentwicklung der Patientensicherheit werden von Ärztinnen und Ärzten als notwendig anerkannt. Jedoch dürfe durch die parlamentarische Diskussion des jetzt vorliegenden
Referentenentwurfs nicht der Eindruck erweckt werden, dass bisher kein Patientenschutz bestand oder keine Sicherheit gewährleistet war. Geplant ist nun, die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze
des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu kodifizieren. Ebenso soll der „Behandlungsvertrag“ als neuer besonderer Dienstvertragstyp in einem eigenen Untertitel in das BGB integriert werden. „Keinesfalls darf jedoch das vertrauensvolle Arzt- Patienten-Verhältnis durch das neue Gesetz erschüttert werden und einer Misstrauenskultur Platz machen“, so Kaplan wörtlich.

Gerade die ureigenen Kammeraufgaben, wie die ärztliche Weiter- und Fortbildung sowie die Überwachung der Einhaltung der Berufsordnung, seien echter und gelebter Patientenschutz. Jährlich legen über 3.250 Ärztinnen und Ärzte bei der BLÄK eine Prüfung zum Erwerb einer Facharzt-, Schwerpunkt- bzw. Zusatzbezeichnung ab. „Die BLÄK sorgt hier für die Strukturqualität unserer Fachärztinnen und -ärzte, die das anerkannt hohe medizinische Niveau tagtäglich in der Patientenversorgung in Praxis und Klinik unter Beweis stellen“, so Kaplan. Über 1,37 Millionen Tages-Teilnehmer in über 54.000 ärztlichen Fortbildungs-veranstaltungen kann die BLÄK jährlich vermelden. Diese Zahl beweist, dass sich die Ärztinnen und Ärzte kontinuierlich fortbilden, um ihre Fachkompetenzen zu erhalten bzw. diese weiter auszubauen. Zu den Kammeraufgaben im Dienst der Patientensicherheit zählen auch die Überwachung der Einhaltung der Berufsordnung, die „Ärztlichen Stellen“, welche die radiologisch, röntgentherapeutisch, nuklearmedizinisch bzw. strahlentherapeutisch tätigen Institute bewerten oder auch die BLÄK-Aufgaben bei der Aus- und Fortbildung der Medizinischen Assistenzberufe (Fortbildungs-Curricula und Aufstiegsfortbildung:
Fachwirtin, Betriebswirtin).
Nicht unerwähnt darf natürlich die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen 1.000 Anträgen auf Feststellung eines Behandlungsfehlers durchbrochen. „Patientenschutz bedeutet hier, dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers gewissenhaft und offen nachzugehen“, erklärt dazu der BLÄK-Präsident.
Außerdem beteiligt sich die BLÄK am Meldesystem CIRS (Critical Incident Reporting System), bei dem Ärzte kritische Fälle aus den Kliniken und Praxen anonymisiert melden um Abhilfe zu schaffen. Man wolle keine Fehlbehandlung vertuschen, vielmehr seien festgestellte Fehler auch Anlass dafür, ärztliches Handeln zu verbessern, wobei jeder Behandlungsfehler „natürlich einer zu viel“ sei.

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