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Grippeimpfstoff für Patientinnen und Patienten – jetzt!

Augsburg, 13. Oktober 2012

Das Bayerische Ärzteparlament forderte den Gesetzgeber ganz konkret auf, den § 132e, Abs. 2 Sozialgesetzbuch V (SGB V)* zu streichen. Kritisiert wurden insbesondere die Gesetzlichen Krankenkassen, da diese Exklusivverträge,
sogenannte Rabattverträge, mit einzelnen Pharmafirmen zur Versorgung mit Schutzimpfstoffen abgeschlossen haben. Die Gesetzlichen Krankenkassen sollen stattdessen von der rechtlichen Möglichkeit Gebrauch machen, von mehreren Pharmafirmen Schutzimpfstoffe jeweils zum „Europäischen Referenzpreis“ zu beziehen. Dieser liege etwa 30 bis
40 Prozent unter dem deutschen Preisniveau. Das derzeitige Chaos bei der Lieferung von Grippeimpfstoffen sei eindeutig begründet in dem Rabattvertrag der Gesetzlichen Krankenkassen mit nur einem einzigen Impfstoffhersteller.
Gerade bei saisonalem Spitzenbedarf von Schutzimpfstoffen, wie dem Grippeimpfstoff, sei es unverantwortlich, sich ausschließlich von einem Pharmahersteller abhängig zu machen. Ausbleibende Lieferungen führten dann zum Schaden von Patientinnen und Patienten und zur Impfmüdigkeit, so der Beschlusstext. Eine durch unzureichend abgesicherte Rabattabsprache verzögerte Lieferung der Impfstoffe führe zu einer Verunsicherung der Patientinnen und Patienten, zu einer Compliancestörung und zu einer nicht abzuwägenden Risikosituation für chronisch erkrankte Patienten.

*§ 132e, Abs. 2 Sozialgesetzbuch V (SGB V) besagt, dass die Krankenkassen und ihre Verbände mit einzelnen pharmazeutischen Unternehmen Exklusivverträge zur Versorgung mit Schutzimpfstoffen schließen können und dann die Versorgung der Versicherten ausschließlich mit diesem vereinbarten Impfstoff zu erfolgen hat.

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