Skip to main content

Aufgepasst bei der Online-Kommunikation zwischen Arzt und Patient!

München, 25. Februar 2013
 
Datenschützer warnen Ärzte vor Social-Media-Anwendungen, wie Facebook und Twitter. Ärzte sollten genau aufpassen, geht es um den Abgleich des E-Mail-Adressbuchs mit ihrem Facebook-Account. Denn keinesfalls sollten sie ihr  elektro-nisches Adressbuch oder ihr E-Mail-Postfach an das soziale Netzwerk übermitteln und damit Patientendaten offenlegen. „Der Arzt ist verpflichtet, seine Patientendaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Dennoch ist eine Online-Kommunikation zwischen Arzt und Patient nach § 7 der Berufsordnung kein grundsätzliches Tabu“, sagt Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK). Er rät seinen Kolleginnen und Kollegen, aber auf keinen Fall den Adressbuch oder E-Mail-Abgleich zuzulassen, wenn sich auf dem Computer oder iPhone nicht nur private Kontakte, sondern auch Patientendaten befinden. Eine Datenweitergabe, beispielsweise via Facebook, könne, wenn ein Arzt die Daten vorsätzlich weitergebe, womöglich sogar eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht darstellen und somit strafbar sein.
 
„Dennoch sollten wir Ärztinnen und Ärzte natürlich fit für das Internet sein, E-Mails mit Patienten austauschen, unsere Praxis-Website in regelmäßigen Abständen aktualisieren oder auch einen Praxis-Newsletter verschicken“, so Dr. Wolfgang Rechl, BLÄK-Vizepräsident. Das Internet mache im modernen Kommunikationszeitalter auch vor den Praxen nicht Halt. „Was wir brauchen ist sowohl technisches als auch juristisches Knowhow für die webbasierte Kommunikation zwischen Patient und Arztpraxis“, so der Vize. Entscheidend sei vor allem auch die Möglichkeit der unbürokratischen und schnellen Zusammenarbeit zwischen dem stationären und dem ambulanten Sektor. Hilfreich bei dieser Tätigkeit seien die zahlreichen Anwendungen, mit denen die praxis- und sektorenübergreifende Arzt-Patientenkommunikation besser bewältigt werden könne, wie etwa die Rezeptbestellung und Terminbuchung online, ein Recall-System online (per EMail/ SMS), das Führen der elektronischen Krankenakte, die bedarfsgerechte Ressourcenplanung von Personal, Räumen und Geräten, die Online-Kommunikation im Ärzte-Netzwerk (papierloser Austausch von Befunden und Formularen), die digitale Archivierung von Daten, die Verlaufsdokumentation von DMPs sowie die Integration digitaler Bilder. Die Internetkompetenz, insbesondere auch des Praxis-Teams und der Medizinischen Fachangestellten (MFA) zur Unterstützung der Praxisleitung, werde immer mehr zu einer wichtigen Schlüsselqualifikation im Praxisalltag. Nicht umsonst sei auch im Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) die Vergütung telemedizinischer Leistungen vorgesehen (§ 87 SGB V).