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Pharmasponsering

München, 09. April 2013

In der April-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes schreibt Dr. Heidemarie Lux, Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) zum Thema „Pharmasponsoring“: „Fernziel muss es sein, die ärztliche Fortbildung unabhängig von finanziellen Zuwendungen durch die Pharmaindustrie zu finanzieren.“

Die ärztliche Fortbildung und der Kompetenzerhalt hätten zu Recht einen hohen Stellenwert. Nach einer langen und intensiven Aus- und Weiterbildungszeit müsse das erworbene medizinische Fachwissen „gehegt und gepflegt“ werden. „Da kommt eine finanzielle ‚Unterstützung‘ durch die Pharma- und Medizinprodukteindustrie gerade recht, wenn da nicht die berüchtigten Nebenwirkungen wären“, schreibt Lux. Die Sicherstellung, Zertifizierung und Überwachung eines adäquaten Fortbildungsangebotes sei eine der Kernaufgaben der Landesärztekammern. Zusätzlich zur Fortbildungsverpflichtung gemäß § 4 der Berufsordnung ist die Nachweispflicht der ärztlichen Fortbildung sowohl für Vertragsärzte als auch für Fachärzte im Krankenhaus gesetzlich verankert. „Problematisch ist aber, dass die notwendige Finanzierung dieser Fortbildungsmaßnahme weitgehend ungeregelt ist und weder in der ärztlichen Vergütung noch in den Diagnosis Related Groups (DGR) abgebildet ist“, so die Vizepräsidentin. Sponsoring durch die Industrie werde allein deshalb akzeptiert, weil es an Alternativen mangle. „Die Finanzierung der Fortbildung wird allein auf Ärztinnen und Ärzte abgewälzt“, kritisiert Lux. Dadurch rückten diese jedoch leicht in den Fokus von Vorteilsnahme und Korruption. Dies sei vielen Ärzten bewusst. Interessenkonflikte, die den Zielen einer objektiven, unabhängigen ärztlichen Fortbildung entgegenstehen seien die Folge.

Bei angestellten Ärzten sei auch der Arbeitgeber mitverantwortlich für das Fortbildungsverhalten. Ein Krankenhaus könne dies nur dann finanziell darstellen, wenn die Fortbildungskosten über die DRG oder in Form von Sonderentgelten von den Krankenkassen entsprechend vergütet würden. Die Krankenkassen stünden hier in der Pflicht, ihren Beitrag für die ärztliche Fortbildung im Interesse der Patienten zu leisten.

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